Fitness-Studio: So klappt die Kündigung

Sie haben einen Vertrag mit einem Fitness-Studio abgeschlossen, gehen wegen Zeitmangel jedoch nur unregelmäßig trainieren und möchten eigentlich aus dem Vertrag aussteigen? Das ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Lesen Sie hier, was Sie beim Kündigen eines Fitness-Studio-Vertrags beachten müssen.

Sicher kennen Sie das: Sie möchten etwas für Ihre Figur tun und melden sich spontan in einem Fitness-Studio an. Vertrag mit 12-monatiger Laufzeit? Kein Problem, schließlich sind Sie hoch motiviert. Nach ein paar Wochen oder Monaten haben Sie aber plötzlich keine Zeit oder einfach keine Lust mehr, sich nach Feierabend abzustrampeln.

Wie kommen Sie nun am besten aus dem Vertrag heraus? Da Fitness-Studios ein Interesse daran haben, ihre Kunden länger als nur drei bis sechs Monate an sich zu binden, sind Verträge mit 12- oder gar 24-monatiger Laufzeit die Regel.

Tipp: Bevor Sie sich vertraglich an ein Fitness-Studio binden, machen Sie von den Probestunden Gebrauch, die Studios in der Regel anbieten.

Wann Sie Ihren Vertrag mit dem Fitness-Studio vorzeitig kündigen können

Aus einem Vertrag mit einer sechs- oder 12-monatigen Laufzeit kommen Sie schlecht heraus. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sechs- bis 12-monatige Verträge rechtens sind. Verträge, die darüber hinausgehen, können unter Umständen angefochten werden, da es in diesem Fall um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden handelt.

Wenn Ihr Vertrag also länger als 12 Monate läuft und Sie ihn vorzeitig kündigen möchten, wenden Sie sich am besten an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt. Bitte beachten Sie dabei aber: Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, könnten die Anwaltskosten höher sein als Ihre Beiträge fürs Fitness-Studio.

Tipp: Vielleicht können Sie Ihren Vertrag bis zum Vertragsende
ja auf jemanden aus Ihrer Familie, Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis
übertragen. Vergessen Sie dabei die rechtzeitige Kündigung aber nicht.

Gut zu wissen: Aus wichtigen Gründen können Sie ein
Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise in
eine andere Stadt ziehen oder wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr trainieren können. Letzteres muss jedoch mit einem ärztlichen
Attest nachgewiesen werden.

Vertrag mit dem Fitness-Studio: Kündigungsfristen

Da die Kündigungsfristen von Studio zu Studio verschieden sind (14 Tage bis drei Monate), entnehmen Sie die genauen Daten bitte Ihren Vertragsunterlagen. Gerichtsurteile sehen Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten als angemessen an.

Eine Regelung, bei der Ihnen jährlich nur ein bestimmter Termin mit sechswöchiger Kündigungsfrist eingeräumt wird, ist unwirksam, so ein Verbraucherurteil des Amtsgerichts Dortmund (AZ: 132 C 10555/98).

Enthält Ihr Vertrag keinen Hinweis auf eine Laufzeit oder handelt es sich um einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit, können Sie diesen jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (in der Regel vier Wochen) kündigen.

Tipp: Schicken Sie Ihre Kündigung auf jeden Fall per Einschreiben oder geben Sie diese persönlich im Fitness-Studio ab. In diesem Fall lassen Sie sich die Abgabe aber bestätigen, so dass Sie einen Nachweis in der Hand haben.

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