So können Sie den Reisepreis bei Baulärm mindern

Sie möchten sich im Hotelzimmer oder am Pool entspannen und draußen vor dem Hotel klopft und hämmert es und Presslufthammer und Bohrmaschine laufen auf Hochtouren? Bei unerträglichem Baulärm können Sie vom Reiseveranstalter Geld zurückfordern.

Wenn Sie ein Hotel in ruhiger Lage gebucht haben, aber jeden Morgen von ohrenbetäubendem Baulärm geweckt werden oder Sie wegen der lauten Musik einer nebenan liegenden Diskothek nicht schlafen können, gilt das als Reisemangel. Sie können deshalb den Reisepreis mindern und einen Teil der Reisekosten vom Veranstalter zurückverlangen. Werden Sie allerdings um fünf Uhr morgens vom Krähen eines Hahnes in der Nachbarschaft geweckt, gilt das lediglich als eine Unannehmlichkeit, die Sie hinnehmen müssen.

Baulärm berechtigt zur Minderung des Reisepreises

Wenn eine Großbaustelle rund um das von Ihnen gebuchte Hotel liegt und von früh bis spät gehämmert wird, dürfen Sie den Reisepreis um 60 Prozent mindern. So hat das Landgericht Köln in einem Urteil entschieden (AZ. 3 O 27/96).

ABER: Wenn der Reiseveranstalter Sie bei der Buchung über die Bauarbeiten informiert hat, Sie aber trotzdem buchen, können Sie den Reisepreis hinterher nicht mindern.

Wenn Sie allerdings am Urlaubsort ankommen und das Hotel oder Teile der Anlage sich noch im Bau befinden (es gibt beispielsweise kein Restaurant oder der Pool ist noch nicht fertig), können Sie den Preis um 75 Prozent mindern.

Sobald Sie den Reisemangel bzw. den Baulärm bemerken, müssen Sie den Veranstalter direkt vor Ort darauf hinweisen. Sollte es keinen Ansprechpartner vor Ort geben, kontaktieren Sie den Veranstalter per Telefon oder E-Mail. Wenn Sie das nicht tun, verlieren Sie das Recht, den Reisepreis zu mindern. Der zuständige Ansprechpartner ist in den Reiseunterlagen genannt. Daher sollten Sie die Unterlagen unbedingt mit auf die Reise nehmen.

In der Regel wird das Problem über den Veranstalter sofort gelöst. Sollte das nicht der Fall sein, fertigen Sie ein Mangelprotokoll (inklusive Fotos von der Baustelle) an und lassen Sie es vom Ansprechpartner vor Ort unterschreiben.

Sobald Sie aus dem Urlaub zurückkehren, haben Sie einen Monat Zeit, um die Minderung geltend zu machen. Dem Schreiben legen Sie das oben genannte unterschriebene Mängelprotokoll sowie die Beweisfotos bei. Schicken Sie die Unterlagen am besten per Einschreiben an den Reiseveranstalter. Haken Sie nach ein bis zwei Wochen nach, wenn sich der Reiseveranstalter nicht meldet.