Nachbarschaftsstreit: 5 Gründe, wieso so häufig gestritten wird

Immer wieder müssen die Gerichte einen Nachbarschaftsstreit regeln. Häufig handelt es sich dabei um scheinbare Belanglosigkeiten, mit denen es sich die Menschen schwer machen und worunter das nachbarschaftliche Verhältnis erheblich leidet und oftmals dauerhaft gestört bleibt. Doch zu welchen Streits werden häufig Urteile gefällt? Dies beantwortet der folgende Beitrag.

Diese 5 Gründe sind die häufigsten, die als Nachbarschaftstreits vor Gericht landen:

1. Lärm:

Immer wieder wird mit den Nachbarn über Lärm gestritten, beispielsweise wegen zu lauter Musik oder lärmenden Arbeiten wie Bohren oder Hämmern, was die häufigsten Auslöser für einen Nachbarschaftsstreit sind. Weitere Gründe sind die Reinigung des Treppenhauses oder ein Schneeräumen, das nach der Meinung des Nachbarn nicht ordnungsgemäß erledigt wird. Hier gilt es grundsätzlich, die Ruhezeiten einzuhalten und laut Mietvertrag zu handeln. Geschieht dies nicht, wird der Nachbar grundsätzlich Recht bekommen.

2. Nachbarschaftsstreit durch Haustiere

Rund um die Haltung von Haustieren gibt es immer wieder einen Nachbarschaftsstreit. Einerseits betrifft dies häufig den Lärm, den die Hunde oder sonstigen Tiere verursachen können, andererseits geht es oftmals um die Verunreinigungen, welche damit häufig einhergehen. Das Mietrecht und die Rechtsprechung billigt den Mietern grundsätzlich Tierhaltungsrechte zu.

Haustierklauseln in Mietverträgen sind beispielsweise ungültig, wenn sie die Haltung der Haustiere generell verbieten, ohne die einzelnen Fälle abzuwägen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Nachbarn durch die Haltung unzumutbar beeinträchtigt werden.

Auch Eigenheimbesitzer können Ärger bekommen, beispielsweise wenn der Hund regelmäßig seine Haufen im anderen Garten hinterlässt. Dies muss nicht hingenommen werden, da der Hundekot Krankheitserreger enthalten kann. Gegen die Haltung von zwei oder drei Katzen wird kein Vermieter etwas einwenden. Die Haltung von beispielsweise 13 Katzen in einer Mietwohnung ist jedoch kein sachgemäßer Gebrauch. In diesem Fall darf der Vermieter dem Halter kündigen.

3. Gartennutzung und Grundstücksgrenzen

Auch das Thema Garten entfacht immer wieder einen Nachbarschaftsstreit. Hier spielen Ruhestörungen durch ausschweifende Partys oder laute Geräte häufig eine Rolle. Auch für die Grenzabstände der Anpflanzungen gilt es Vorschriften zu beachten. Bäume, Sträucher oder Hecken müssen zum Grundstück des Nachbarn einen Mindestabstand von einem halben Meter einhalten.

Gegen eine bestimmte Gartendekoration kann der Nachbar hingegen in der Regel keine Einwände abbringen, es sei denn, es handelt sich um beleidigende oder volksverhetzende Symbole. Bei Fröschen, die im Teich gehalten werden, kann es in der Balzzeit schon einmal lauter werden. Dies gilt jedoch nicht als Lärmbelästigung.

4. Gartenzaun

Immer wieder entsteht ein Nachbarschaftsstreit in Bezug auf die Frage, welche Art Gartenzaun zulässig ist. Die entsprechenden Bestimmungen befinden sich in den landesrechtlichen Nachbarschaftsgesetzen. Grundsätzlich muss eine Einfriedung (Zaun) ortsüblich sein. Kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, besteht ein Anspruch auf einen circa 1,20 Meter hohen Gartenzaun.

5. Was ist auf dem Balkon erlaubt?

Auch in Bezug auf die Nutzung des Balkons müssen die Gerichte immer wieder bei einem Nachbarschaftsstreit schlichten. Grillen, Ruhestörungen, Rauchen, Bepflanzung etc. sind die häufigsten Gründe für die Streitereien. Grundsätzlich gehört der Balkon mit zur Wohnung, sodass er auch frei benutzt werden darf. Nachbarn haben kein Recht, sich über die Dekoration oder Bepflanzung zu beschweren. Dieses muss natürlich so angebracht werden, dass kein Nachbar zu Schaden kommt.

Auch darf sich die Nachbarin auf ihrem Balkon beispielsweise oben ohne sonnen. Solange Dritte nicht gefährdet werden, hat jeder seine Freiheiten auf dem eigenen Balkon. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten müssen natürlich eingehalten werden. Grillen und Rauchen sind ebenfalls erlaubt, wenn der Nachbar durch den Rauch nicht übermäßig belästigt wird.

Fazit – Schlichten ist besser als ein Prozess

Grundsätzlich ist es stets am besten, wenn ein Nachbarschaftsstreit nicht eskaliert. Ganz gleich, wie ein Verfahren vor Gericht ausgeht, meist ist das nachbarschaftliche Verhältnis dauerhaft zerstört. Daher sollte ein Streit außergerichtlich gelöst werden.

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