Müssen Sie einen Nebenjob beim Arbeitgeber melden?

Sie gehen nach Feierabend einem Nebenjob nach und Ihr Chef weiß nichts davon? Natürlich dürfen Sie in Ihrer Freizeit tun und lassen, was Sie wollen. Sie sollten Ihrem Chef den Nebenjob jedoch melden. Warum? Das lesen Sie hier.

Gehören auch Sie zu den vielen Arbeitnehmern, die nach Feierabend ohne Wissen des Hauptarbeitgebers in einem Nebenjob arbeiten? Verbieten kann Ihnen Ihr Chef den Nebenjob nicht, dennoch gibt es Regeln, die Sie beachten sollten.

Ob Sie den Nebenjob melden müssen, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag

In der Regel steht im Arbeitsvertrag, ob Sie einen Nebenjob beim Arbeitgeber melden müssen. Auch der für Sie geltende Tarifvertrag gibt Auskunft darüber. Fragen Sie gegebenenfalls den Betriebsrat in Ihrer Firma. Finden Sie im Arbeits- oder Tarifvertrag einen Hinweis darauf, dass Sie Ihre Nebentätigkeit beim Chef anzeigen müssen, sind Sie dazu verpflichtet. Tun Sie das unbedingt in schriftlicher Form (Musterbrief siehe unten). Sie finden weder im Arbeits- noch im Tarifvertrag einen Hinweis auf Nebenbeschäftigung? Dann müssen Sie diese auch nicht Ihrem Chef melden. Empfehlenswert ist es aber dennoch – allein zur Absicherung.

Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, sind Sie von vornherein dazu verpflichtet, eine Nebenbeschäftigung anzuzeigen. Vordrucke zur Anzeige eines Nebenjobs erhalten Sie in der Personalabteilung. 

Kann der Chef den Nebenjob verbieten?

Finden Sie im Arbeitsvertrag eine Klausel, die eine Nebenbeschäftigung verbietet, so müssen Sie sich nicht daran halten. Das Bundesarbeitsgericht hat 2001 darüber entschieden, dass der Arbeitgeber einen Nebenjob nicht verbieten kann.

Wenn Sie nebenher allerdings für die Konkurrenz arbeiten, dem Nebenjob nachgehen, wenn Sie beim Hauptarbeitgeber krankgeschrieben sind oder nach Feierabend so viel arbeiten, dass Sie morgens übermüdet zur Arbeit kommen, können Sie abgemahnt und schlimmstenfalls gekündigt werden.

Musterbrief – so zeigen Sie einen Nebenjob an

Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung melden, können Sie folgenden Musterbrief (an die Personalabteilung) verwenden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darüber informieren, dass ich ab dem ……… einer Nebenbeschäftigung als ….. (hier die Tätigkeit und eventuell Stundenzahl einfügen) nachgehen werde.

Selbstverständlich wird diese Tätigkeit meine Verpflichtungen bei Ihnen in keiner Weise beeinträchtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Tipp: Wenn Sie Beamter oder Beschäftigter im öffentlichen Dienst sind, finden Sie hier weitere wertvolle Informationen.