Mit dem Auto in Urlaub? Vergessen Sie den Versicherungsschutz nicht!

Wenn Sie mit dem Auto in Urlaub fahren, sollten Sie auf den richtigen Versicherungsschutz achten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar bei einem Unfall innerhalb Europas, Ihr Versicherungsschutz hat eventuell jedoch Lücken – besonders, wenn es sich um Schäden am eigenen Auto handelt.

Wenn Sie
mit dem Auto
in einem EU-Land, in der Schweiz, in Norwegen oder Island unterwegs sind und einen Unfall verursachen, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung  für den Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers auf. Allerdings nur in Höhe der vertraglich festgelegten Deckungssumme. Ist der andere Verkehrsteilnehmer Schuld am Unfall, kann es vorkommen, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Dagegen können Sie sich versichern.

Wenn Sie im Urlaub unverschuldet in einen Unfall geraten, müssen Sie:

  • sich so schnell wie möglich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden (Telefon-Nr. 0049-40-300330300). Dabei nennen Sie:
  • das Autokennzeichen des Unfallverursachers

Auf diese Weise kann dessen Versicherung ermittelt werden – sofern Sie den Namen der Versicherung nicht bereits vom Unfallverursacher erfahren haben. Durch Nennung des Kennzeichens erfahren Sie am Telefon sofort, wer als Schadenregulierungsbeauftragter zuständig ist.

Wenn Sie allerdings außerhalb der EU in einen Unfall geraten, kann Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer nicht helfen. In diesem Fall können Sie nur eines tun – sich an einen Anwalt wenden, der die Landessprache spricht.

Tipp: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall die Anwaltskosten.

Mit dem Auto in Urlaub: Wie gut ist Ihr vorhandener Versicherungsschutz?

Selbst wenn die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommt, kann es passieren, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, denn meistens sind die Deckungssummen der Autoversicherer in Ländern wie Italien, Spanien oder Bulgarien weit niedriger als in Deutschland. Mit einer Auslandsschadenschutz-Police können Sie dagegen vorbeugen und Ihre Forderungen direkt bei Ihrer Versicherung geltend machen.

Die Versicherung zahlt in diesem Fall die Differenz. Nehmen Sie Ihre  Versicherungspolice unter die Lupe, denn vielleicht ist ein Auslandsschadenschutz ja bereits enthalten. Ist das nicht der Fall, können Sie ihn zusätzlich abschließen. Manche Tarife schließen jedoch osteuropäische Länder aus.