Kreditwürdigkeit nach erfolgter Restschuldbefreiung

Ihre Wohlverhaltensphase ist vorbei und Sie haben die Restschuldbefreiung erhalten. Sie sind nun endlich schuldenfrei. Aber sind Sie auch wieder kreditwürdig? Nicht unbedingt. Warum es nach Erteilung der Restschuldbefreiung fast unmöglich ist, eine Kreditkarte zu erhalten, lesen Sie hier.

Sie haben es geschafft: Die sechs Jahre Wohlverhaltensphase nach Verbraucherinsolvenz sind vorbei, die Restschuldbefreiung wurde erteilt. Dennoch sind Sie nun nicht automatisch wieder kreditwürdig, denn mit Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht alle Negativeinträge in der Schufa gelöscht.

Was passiert mit den Schufa-Einträgen nach der Restschuldbefreiung?

Die Forderungen der Gläubiger, die letztendlich zur Verbraucherinsolvenz geführt haben, sowie der Hinweis auf das Insolvenzverfahren bleiben für weitere drei Jahre in der Schufa gespeichert. Warum das so ist, wird auf einem Infoblatt der Schufa folgendermaßen erklärt:

"An dieser Stelle wägt der Datenschutz die Interessen der Wirtschaft zur Einschätzung eines geschäftlichen Risikos gegen die eines Verbrauchers ab. Daher werden Forderungen nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen und drei Jahre nach Erledigung zum Ende des Kalenderjahres gelöscht."

Tipp: Sie möchten wissen, welche Daten die Schufa gespeichert hat? Gegen eine geringe Gebühr erhalten Sie unter https://www.meineschufa.de Einsicht.

Kreditkarte nach erteilter der Restschuldbefreiung

Sie haben die Restschuldbefreiung erhalten und möchten nun eine klassische Kreditkarte beantragen. Sind Sie nicht selbst Kunde bei der Bank, wird der Antrag aufgrund der weiterhin bestehenden Schufaeinträge in der Regel abgelehnt. Dazu Rainer Schaupp vom Sparkassenverband Baden-Württemberg: "Grundsätzlich liegt es im geschäftspolitischen Ermessen des betreffenden Kreditinstituts, ob in dieser Situation dem Kunden eine Kreditkarte ermöglicht wird. Üblicherweise wird dies von unseren Sparkassen im Zusammenhang mit dem Abschluss bzw. der Führung eines Girokontos beurteilt.

Hierzu wird in der Regel eine Schufa-Abfrage gemacht und auf dieser Basis entschieden. Ob bei den Voreinträgen eine Kreditkarte gewährt wird, erscheint jedoch fraglich. Legt die Führung eines Girokontos über einen gewissen Zeitraum durch entsprechende Geldeingänge (zum Beispiel stetige Gehaltseingänge) den Schluss auf eine inzwischen erfolgte Bereinigung der finanziellen Verhältnisse nahe, könnte eine Kreditkarte ermöglicht werden."

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Bank nach einer Debit-Kreditkarte – diese funktioniert wie eine EC-Karte. Da kein Kreditrahmen gewährt wird, ist eine Überschuldung nicht möglich.