Kindergeld trotz Ferienjob

Viele Schüler und Studenten nutzen die Ferienzeit oder die vorlesungsfreien Wochen dazu, einem Ferienjob nachzugehen. Dies kann aber das Kindergeld gefährden. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bis zum 31. Dezember 2011 gab es für Familien mit volljährigen Kindern unter 25 Jahren kein Kindergeld, wenn deren Einkommen netto über der Grenze von 8.004 Euro im Jahr lag. Ab dem Jahr 2012 ist das anders.

Neue Regelungen zum Kindergeld betreffen auch den Ferienjob

Für das Kindergeld müssen Sie jetzt nicht mehr nachweisen, dass das Einkommen Ihrer volljährigen Kinder unter der Grenze von 8.004 Euro liegt. Vielmehr kommt es für das Kindergeld jetzt nicht mehr darauf an, ob Ihr volljähriges Kind (unter 25 Jahren) Einkommen hat und wenn ja, wie hoch es ist.

Diese Änderung beim Kindergeld betrifft nicht nur den Nettoverdienst, sondern auch alle Leistungen, die an das Einkommen gekoppelt sind, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld.

Das Kindergeld bei einer zweiten Ausbildung: Nicht in jedem Fall

Auch wenn sich Ihre Kinder unter 25 Jahren in der Zweit-Ausbildung befinden, kann es Kindergeld geben. Allerdings nur dann, wenn Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf Ferienjobs.

Wichtig: Arbeitet Ihr volljähriges Kind mehr als 20 Stunden in der Woche, gibt es nach der aktuellen Regelung kein Kindergeld. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Kind diese Grenze nicht überschreitet.

Kindergeld trotz Ferienjob: Darauf sollten Sie achten

Vorsicht ist bei den aktuellen Regelungen vor allem bei volljährigen Kindern geboten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zum Beispiel eine Ausbildung absolvieren oder sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden. Denn: Nach der ersten Berufsausbildung beziehungsweise dem Erststudium werden diese Kinder beim Kindergeld nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die ihre Zeit und Arbeitskraft "überwiegend" in Anspruch nimmt.

Gefahr ist also dann im Verzug, wenn Ihr volljähriges Kind einem Ferienjob nachgeht, der mit einem Aufwand von mehr als 20 Stunden in der Woche verbunden ist. Diese Grenze darf nur in höchstens zwei Monaten im Jahr überschritten werden, denn sonst wird der Ferienjob dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt.