Hartz IV: Regelsätze müssen 2010 neu berechnet werden

Mit ihrer Entscheidung vom 9. Februar 2010 haben die Verfassungsrichter die Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene für verfassungswidrig erklärt. Bis zum Ende des Jahres muss neu gerechnet werden.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 verstoßen die Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene gegen die Verfassung.

Aktuell erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld in Form der Regelsätze von Hartz IV.

Diese Hartz IV-Regelsätze setzen sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für Unterkunft und Heizung zusammen.

Die Hartz-IV-Regelsätze für Alleinstehende legte das SGB II zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelsätze für die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile davon.

Nach diesen Regelsätzen von Hartz IV ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von gerundet 311 Euro (90 %), für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60 %) und für Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).  

Berechnung der Hartz IV-Regelsätze
In ihrer Urteilsbegründung bemängelten die Richter vor allem, dass die Berechnung nicht transparent genug sei. Daher forderte das Gericht den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember 2010 neue Regelsätze für Hartz IV zu bestimmen, die sich an der Realität orientieren. Eine "Schätzung ins Blaue" sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.  

Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern
Geprüft wurden von dem Gericht insbesondere die Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern.

Aktuell machen die Hartz IV-Regelsätze zum Lebensunterhalt für Kinder – je nach Alter – 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes für einen Erwachsenen aus. Gerade diese willkürlichen Prozent-Vorgaben haben die Karlsruher Richter als verfassungswidrig befunden.  

Gibt es höhere Hartz-IV-Regelsätze?
Ob Hartz-IV-Empfänger aufgrund des Urteils der Karlsruher Richter in Zukunft mehr Geld bekommen werden, steht allerdings noch in den Sternen. Die Höhe der Regelsätze von Hartz IV ist aus dem Grundgesetz nicht ableitbar. Außerdem stellte das Gericht fest, dass weder die Regelsätze für Erwachsenen noch die Regelsätze für Kinder "evident unzureichend" seien.  

Damit ist das Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen von zwar ein klarer Handlungsauftrag an den Gesetzgeber. Wie sich das Ergebnis dieser "Handlungen" allerdings auf die Hartz-IV-Regelsätze auswirken wird, vermag heute noch niemand zu sagen.