Gefälschte Abmahnungen per E-Mail – So reagieren Sie richtig

Erhalten Sie immer wieder Abmahnungen per E-Mail, obwohl Sie nichts bestellt haben? Geraten Sie nicht in Panik, denn der Absender möchte mit der finanziellen Drohung nur eines erreichen: dass Sie den Anhang der Mail öffnen, so dass sich ein Trojaner auf Ihrem PC ausbreiten kann, der Passwörter mitliest und diese an den Absender weiterleitet.

Haben Sie schon einmal Abmahnungen per E-Mail erhalten für Dinge, die Sie nie bestellt haben? Der Absender ist in der Regel keine Firma, sondern eine Namen- und Zahlenkombination, die oft auf web.de endet. Inhalt und Betrag ähneln sich meistens: "Leider haben Sie auf unsere schriftliche Zahlungserinnerung nicht reagiert, so dass der offene Betrag in Höhe von 924,20 Euro von Ihnen noch nicht beglichen wurde. Wir bitten Sie daher, den offenen Betrag innerhalb 7 Tagen ohne Abzug auf das in der Anlage genannte Konto zu überweisen. In der Anlage finden Sie Ihre Mahnung und Einzelheiten Ihrer Bestellung".

Oder die Abmahnung wird so formuliert: "Unglücklicherweise war der Einzug durch Lastschrift von deinem eingetragenen Konto nicht möglich bzw. es wurde eine Rücklastschrift veranlasst, für die Gebühren in Höhe von 23,31 EUR entstanden sind. Wir geben Ihnen Möglichkeit die Kosten inklusive der Gebühren für die Rücklastschrift innerhalb von 8 Tagen an uns zu überweisen.

Im anderen Fall sehen wir uns leider gezwungen, ein Gerichtsverfahren in die Wege zu leiten und ein Inkasso-Unternehmen für die weiteren Maßnahmen zu beauftragen. Deine Bestellnummer: 5445783786121 über 924,20 Euro. Kaufeinzelheiten und Stornierungs- Hinweise finden Sie im Anhang". Dass diese Mail unseriös ist, sehen Sie bereits an der Tatsache, dass der Verfasser zwischen der Anrede du und Sie wechselt.

Nach der Grußformel folgt die Nennung von Firmen, die es, wie sich nach gründlicher Recherche herausstellt, nicht gibt. Gern wird auch eine Telefonnummer mit der Vorwahl 900 und dem Hinweis 1,79 Euro/Minute genannt, über die Sie weitere Informationen über Ihre angebliche Bestellung erhalten. 

Sind Abmahnungen per E-Mail rechtens?

Mahnungen und Abmahnungen werden normalerweise per Brief zugestellt. Aber auch eine Abmahnung per E-Mail ist rechtens, hat das Landgericht Hamburg 2009 entschieden (Urteil vom 07.07.2009, Az.: 312 O 142/09). Dem Urteil zufolge genügt eine Abmahnung per E-Mail in Alleinstellung und muss nicht zusätzlich auf dem Postweg zugestellt werden.

Eine Abmahnung per E-Mail gilt übrigens auch dann als zugegangen, wenn sie im Spam landet oder durch eine Firewall zurückgehalten wird, so das Landgericht Hamburg. Begründung: Sie erhalten E-Mails, die von der Firewall zurückgehalten werden, innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen.

Tipp: Schauen Sie regelmäßig in Ihren Spamordner, denn es könnte sich dort eine "echte" Abmahnung befinden.

So reagieren Sie richtig auf eine gefälschte Abmahnung per E-Mail

Lassen Sie sich durch eine Abmahnung per E-Mail nicht einschüchtern und öffnen Sie keinesfalls die angehängte Datei mit der angeblichen Mahnung oder Rechnung. Sobald Sie sie öffnen, haben Sie mit größter Wahrscheinlichkeit einen Trojaner an Bord, der Passwörter sucht bzw. mitliest und diese umgehend an den Absender der Mail sendet. Wie sieht es mit der Rechtschreibung im Anschreiben aus – ist sie korrekt? Die oben genannte Mail war im Original voller Rechtschreibefehler, was in einem seriösen Schreiben nicht vorkommen sollte. 

Achten Sie darauf, ob Absender, die in der Abmahnung genannte Firma und der Name in der Grußformel identisch sind. Oft ist der Absender lediglich eine Zahlen-Buchstabenkombination, im Schreiben wird die Firma X genannt, bei der Sie angeblich etwas gekauft haben, unter der Grußformel steht dann jedoch die Firma Y. Recherchieren Sie im Internet, ob es die Firma, von der sie die Abmahnung erhalten haben, überhaupt gibt.

Eine seriöse Firma werden Sie auf Google, den Gelben Seiten oder im Telefonbuch immer finden. Handelt es sich um eine Internetfirma, prüfen Sie, ob es diese tatsächlich gibt und ob Betreiber und Inhaber der Seite übereinstimmen. Inhaber einer Website finden Sie übrigens im deutschen Internetverzeichnis denic.de.

Handelt es sich bei dem Absender um einen Anwalt, schauen Sie im Rechtsanwaltsregister nach, ob es ihn tatsächlich gibt. Wenn Sie die Namen der Firmen und Anwälte in Google eingeben, werden Sie sehen, dass Sie nicht der einzige Empfänger unseriöser Abmahnungen sind. Zu den meisten Versendern gibt es bereits jede Menge negative Informationen.

Tipp: wenn Sie auf den ersten Blick sehen, dass es sich bei der E-Mail um Spam handelt, löschen Sie sie sofort.