Erhöhung ist so gut wie sicher – jetzt BAföG beantragen

Ausbildung ist teuer, und BAföG zu beantragen, das ist für viele Studierende und Auszubildende der einzige Weg, diese zu finanzieren. Nun einigten sich Bundesrat und Bundestag auf eine zweiprozentige Erhöhung der Leistungen. Eine endgültige Entscheidung wurde allerdings zunächst verschoben.

In vielen Familien ist das Geld knapp, was allerdings nicht heißen muss, dass deshalb ein Besuch der Hochschule für den Nachwuchs entfallen muss. BAföG zu beantragen, ist daher für viele oft das Schlüsselwort. Erfahren Sie hier, welche Regelsätze es gibt, und was Sie dabei beachten müssen. 

BAföG beantragen: Welche Regelsätze gelten?
Auch wenn die endgültige Entscheidung über die zweiprozentige Erhöhung noch aussteht, gilt sie doch als sicher. Rückwirkend zum 1. Oktober, also zum Wintersemester 2010, wird der Regelsatz dann auf 670 Euro pro Monat ansteigen. Gleichzeitig sollen jedoch auch die Einkommensfreibeträge um drei Prozent nach oben korrigiert werden. Das schafft für viele, die bislang leer ausgingen, weil das Einkommen der Eltern zu hoch war, die Möglichkeit, jetzt noch BAföG zu beantragen.

BAföG beantragen: Wie gehe ich vor?
Bevor man BAföG beantragen will, sollte überprüft werden, ob die Ausbildung überhaupt förderungswürdig ist. Dies ist in der Regel jedoch für fast alle Hochschulen der Fall. Darüber hinaus sollte ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegen, wobei auch Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderungsanspruch haben. In Ausnahmefällen ist sogar eine Förderung von Antragstellern über 30 Jahren möglich. Sind alle diese Bedingungen erfüllt, kann der Antrag beim zuständigen BAföG-Amt der Ausbildungsstätte eingereicht werden. 

BAföG beantragen: Welche Nachweise Sie benötigen
Hier muss zunächst unterschieden werden, ob das BAföG beantragen elternabhängig oder elternunabhängig geschieht. In ersterem Fall müssen sowohl das Einkommen des Studierenden als auch das der Eltern angegeben werden, in Letzterem ist lediglich das des Studierenden und gegebenenfalls das des Ehegatten erforderlich. Ebenfalls ist eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte – in den meisten Fällen eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule – für den Antrag erforderlich.