Der Fiskus nimmt Ihren Lebensversicherungsmantel ins Visier!

Die Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 führt zu weitreichenden Änderungen bei der Besteuerung Ihrer Geldanlagen. Individuelle Strategien zu entwickeln, ist dabei das Gebot der Stunde. Allerdings sind manche Strategien auch mit gewissen Unsicherheiten verbunden. So liegt mittlerweile ein internes Schreiben an den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft vor, aus dem hervorgeht, dass ein reiner Lebensversicherungsmantel Sie zukünftig nicht mehr steuerlich abschirmen kann.

Lebensversicherungsmantel aus Lichtenstein
In einem Entwurf eines neuen BMF-Schreibens (Bundesministerium der Finanzen) werden vor allem die Anforderungen an die Abdeckung des biometrischen Risikos (Todesfall) durch eine Lebensversicherung nun näher präzisiert. Insbesondere bei Versicherungen mit Einmalbeitrag wird eine Risikoleistung von mindestens 10 % des Zeitwerts der Versicherung im Versicherungsfall gefordert. Bei vielen liechtensteinischen oder luxemburger Versicherungsverträgen fehlt diese biometrische Risikoabdeckung allerdings ganz oder liegt lediglich bei 1%.

Verschärfte Anforderungen an „finanzamtssichere" Lebensversicherungsmäntel
Darüber hinaus erwägt das BMF zurzeit im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 eine ergänzende Regelung zur steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen mit individueller Vermögensverwaltung.

Demzufolge ist für Versicherungsverträge, in denen allein der Kunde das Kapitalmarktrisiko trägt und die Kapitalanlage sich nicht auf öffentlich vertriebene Investmentfonds beschränkt (so genannte „vermögensverwaltende Versicherungsverträge"), eine transparente Besteuerung vorgesehen. Gewinne innerhalb des Lebensversicherungsmantels würden also wie Einnahmen des Versicherungsnehmers besteuert werden, und zwar unabhängig von einer Gewinnentnahme.

Praxis-Tipp
Ob es einen Bestandsschutz für Altverträge geben wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Wegen dieser Unsicherheiten sollten Sie im Hinblick auf die Abgeltungsteuer davon absehen, einen solchen Lebensversicherungsmantel abzuschließen. Dafür ist auch – bei klarer Rechtslage – nach dem 01.01.2009 noch Zeit, zumal das Kauf- bzw. Abschlussdatum hier keine Rolle für die steuerlichen Vorteile spielt.