Das sind die Auszahlungstermine für das Kindergeld

Kindergeld erhalten die Eltern für leibliche Kinder, Stiefkinder sowie Pflegekinder mindestens bis zum 18. Geburtstag. Das gilt für Deutsche sowie EU-Bürger mit festem Wohnsitz bzw. Steuerpflicht in Deutschland. In Deutschland wohnende Ausländer mit gültiger Niederlassungserlaubnis können ebenfalls Kindergeld erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie die Auszahlungstermine für 2014.

Solange sich das Kind noch in Ausbildung, auf der Suche nach einer Ausbildung oder im Studium befindet, wird die Leistung
maximal bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Dauer, in der das Kind einen Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet hat, weil in dieser Zeit den Eltern grundsätzlich kein Kindergeld zusteht. Der Antrag muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Familienkasse eingereicht werden.

Wie hoch ist die Leistung?

Für jedes erste und zweite Kind werden je 184 Euro pro Monat gezahlt. Für ein drittes Kind sind es 190 Euro und jedes weitere Kind 215 Euro. Dabei zählen alle Kinder, die kindergeldberechtigt sind, und zwar in der Reihenfolge ihrer Geburt. Es gelten nur die Kinder, die in dem jeweiligen Haushalt gemeldet sind.

Wenn ein Vater beispielsweise zwei ältere Kinder hat, von deren Mutter er geschieden ist, und mit seiner zweiten Frau auch zwei Kinder hat, ist es von Bedeutung, in welchem Haushalt die Kinder leben. Sind alle vier Kinder beim Vater gemeldet, werden 184 + 184 + 190 + 215 Euro gezahlt. Leben die älteren Kinder bei ihrer Mutter, werden in jedem Haushalt pro Kind nur 184 Euro gezahlt.

Welcher Elternteil ist empfangsberechtigt?

Wenn beide Elternteile zusammen leben und das Kind gemeinsam erziehen, spielt es keine Rolle, wer von beiden das Kindergeld erhält. Leben die Eltern getrennt, erhält in der Regel der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind lebt. Da es jedoch heutzutage viele Alleinerziehende und Eltern gibt, wo die Situation nicht ganz einfach einzuordnen ist, gibt es manchmal Unklarheiten.

Einen guten Überblick, in welchem Fall welcher Elternteil kindergeldberechtigt ist, lesen Sie in diesem Artikel:

Kindergeldberechtigte: Eltern können selbst bestimmen

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlungstermine richten sich nach der Kindergeldnummer. Maßgeblich ist dabei die letzte Ziffer der Nummer. Eine 0 steht dabei für den Beginn eines Monats, bei einer 5 liegen die Auszahlungstermine in der Mitte jedes Monats und die 9 für das Monatsende. Das Geld wird auf ein Konto des Berechtigten überwiesen. Für mehrere Kinder gibt es keine unterschiedlichen Auszahlungstermine, es wird immer zusammen überwiesen. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten das Kindergeld in der Regel von ihrem Arbeitgeber. Hierbei sind die Auszahlungstermine mit den Lohnzahlungen identisch.