Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Wann zahlt die Agentur für Arbeit?

Während der Ausbildung verdient man in der Regel relativ wenig Geld. Von ihrem Gehalt können sich die meisten Auszubildenden keine eigene Wohnung leisten. Wenn in der Nähe des Heimatortes allerdings kein Ausbildungsplatz zu finden ist, muss man zwangsläufig aus dem Elternhaus ausziehen. In solchen Fällen zahlt die Agentur für Arbeit den Betroffenen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Berufsausbildungsbeihilfe: Wer hat Anspruch?
Voraussetzung für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist, dass Sie eine (außer-) betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren. Für eine schulische Ausbildung wird dagegen keine Berufsausbildungsbeihilfe gewährt.

Auszubildende, die wegen der großen Entfernung zur Ausbildungsstätte nicht bei den Eltern wohnen können, erhalten Berufsausbildungsbeihilfe. Aber auch über 18-jährige, die allein, mit Ehepartner und/oder Kind in der Nähe der Eltern leben, können Berufsausbildungsbeihilfe beziehen.

Berufsausbildungsbeihilfe: Wann hat man Anspruch?
Grundsätzlich gilt, dass man Berufsausbildungsbeihilfe nur für die erste Ausbildung in Anspruch nehmen kann. Für eine Zweitausbildung wird BAB lediglich in Ausnahmefällen gezahlt. Wenn Sie die erste Ausbildung abgebrochen haben, können Sie einen eventuellen erneuten Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe mit Ihrem Berufsberater bei der Agentur für Arbeit besprechen.

Auch im Falle einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, beispielsweise für den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses, kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Ziel muss aber die Aufnahme einer Ausbildung oder die Erleichterung der beruflichen Eingliederung sein.

Berufsausbildungsbeihilfe: Wie hoch ist der Anspruch?
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe berechnet sich aus dem Gesamtbedarf des Auszubildenden und seinem – bei beruflicher Ausbildung – anzurechnenden Einkommen. Zum Gesamtbedarf zählen neben dem Lebensunterhalt auch Fahrtkosten und Aufwendungen für Arbeitskleidung oder Lernmittel.  Für die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe ist auch die Art der Unterbringung mitentscheidend (Wohnheim, eigenen Wohnung, Untermiete, Wohngemeinschaft o.ä.). Unabhängig von den individuellen Kosten gelten jedoch immer pauschalisierte Bedarfssätze.

Bei der Höhe Berufsausbildungsbeihilfe wird neben dem Einkommen des Auszubildenden auch das der Eltern und eines eventuellen Ehegatten oder Lebenspartners eingerechnet. Dabei gelten allerdings bestimmte Freibeträge. Die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe wird durch das Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) geregelt. Die voraussichtliche Höhe Ihrer Berufsausbildungsbeihilfe können Sie mit dem BAB-Rechner der Agentur für Arbeit unverbindlich berechnen.

Berufsausbildungsbeihilfe: Wie lange hat man Anspruch?
Der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht für die gesamte Dauer der Ausbildung und wird in der Regel für bestimmte Bewilligungszeiträume gewährt. Den Antrag auf BAB müssen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Unser Tipp: Um für die gesamte Ausbildungsdauer Berufsausbildungsbeihilfe zu beziehen, muss diese rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn beantragt werden – rückwirkend wird die BAB nämlich nur ab dem Monat der Antragsstellung gewährt.

Nähere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe erhalten Sie bei der Berufsberatung (Team U25) der Agentur für Arbeit oder in der Informationsbroschüre zum Thema Berufsausbildungsbeihilfe.