Bei Preiserhöhungen im Nahverkehr vorsicht mit den alten Tickets

Wenn der öffentliche Nahverkehr teurer wird, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zur Verwirrung der Fahrgäste beitragen. Insbesondere wenn diese noch in Besitz der alten Fahrausweise sind. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen.

So geschah es auch einem Münchener, der noch Monate nach der Tarifumstellung alte Fahrausweise bei seiner Verkaufsstelle eintauschen wollte.

Klage gegen die Münchner Verkehrsbetriebe
Der Kläger besaß im vorliegenden Fall Ende Oktober 2005 noch mehrere ungenutzte Streifenfahrkarten und Einzelfahrkarten im Wert von über 40 Euro. Eine Tarifänderung datierte vom 1. April 2005. Der Kläger berief sich auf die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) und verlangte unter Berufung auf § 18 Abs. 7 die Erstattung, da nach diesem Paragraphen nicht genutzte Fahrausweise hier binnen sechs Monaten zur Erstattung vorzulegen sind. Die Verkehrsbetriebe lehnten dies ab. Das Gericht gab ihnen recht.

Das Gericht begründete seine ablehnende Entscheidung mit dem in § 5 EVO explizit formulierten Primat der tariflichen Bestimmungen. Nach Ansicht des Gerichtes kann im Sinne des § 5 vom Gesetz abgewichen werden, wenn die tariflichen Sonderbestimmungen veröffentlicht und genehmigt wurden. Eine Veröffentlichung war im Amtsblatt der Landeshauptstadt München geschehen und damit sah das Gericht auch das Erfordernis der Genehmigung als erfüllt an.

Die Folgen des Urteils für Sie
Dementsprechend gilt jeweils die von dem jeweiligen Verkehrsverbund bestimmte Frist als bindend. Ausgenommen sind hiervon in der Regel die sogenannten Zeitkarten, das heißt Monatskarten oder Jahreskarten. Die Frist kann von den einzelnen Anbietern durchaus unterschiedlich geregelt sein. Beispielsweise sieht der Stadtverkehrsverbund Frankfurt a. d. Oder nur eine Frist von 14 Tagen vor.

Der Tarif wird hier zum 1. Januar 2012 umgestellt. Haben Sie vor diesem Zeitpunkt Fahrausweise gekauft, so können Sie diese nur noch bis einschließlich 14. Januar 2012 nutzen. Haben Sie sie dann nicht in Fahrkarten des neuen Tarifs umgetauscht, verfallen sie. Beachten Sie, dass die Fahrkarten in der Regel im Verhältnis umgetauscht werden. Das bedeutet, dass Sie die Differenz von altem zu neuem Tarif zuzahlen müssen.

Fazit der experto-Redaktion: Wenn Sie mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren und auf Mehrfahrtenkarten setzen, sollten Sie dann hellhörig werden, wenn Sie in den Lokalnachrichten von Tariferhöhungen hören oder in der Zeitung von ihnen lesen. Prüfen Sie umgehend, welche Umtauschfrist für Ihren Verkehrsverbund gilt.

Sie finden entsprechende Informationen entweder auf den Fahrkarten selber oder auf den Internetseiten des Verbundes. Tauschen Sie die Fahrkarten unbedingt innerhalb dieser Frist um und nutzen Sie sie keinesfalls weiter. Auf die Kulanz der Kontrolleure oder Schaltermitarbeiter sollten Sie nicht unbedingt bauen.