Aufbewahrungsfristen im Privathaushalt: Das gilt für folgende 7 Unterlagen

Aufbewahrungsfristen im Privathaushalt: Diese 7 Unterlagen sollten Sie keinesfalls voreilig wegwerfen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gibt es bezüglich bestimmter Aufbewahrungsfristen von Schriftstücken in Privat-Haushalten nur wenige gesetzliche Vorschriften.

Trotzdem ist es äußerst empfehlenswert, wichtige Dokumente eine bestimmte Zeit lang aufzuheben und sorgfältig zu verwahren. Welche das im Einzelnen sind und welche Aufbewahrungsfristen Experten als sinnvoll erachten, erfahren Sie hier.

1. Bankverträge und Kontoauszüge

Verträge mit Banken und Sparkassen, wie Kredite, Festgeldanlagen oder Sparverträge sollten Sie grundsätzlich über die gesamte Laufzeit hinweg aufbewahren. Sobald der Sparvertrag privat ausbezahlt oder der Kredit vollständig getilgt ist, dürfen Sie die Unterlagen vernichten. Kontoauszüge und andere Bankbelege könnten Ihnen im Bedarfsfall als Beweis für getätigte Überweisungen und Zahlungen dienen.

Deshalb sollten Sie Nachweise über einmalige Zahlungen (z. B. Online-Einkauf, Kursgebühr an die Volkshochschule) und Nachweise über Zahlungen, die über einen längeren Zeitraum laufen (z. B. Miete, Gas, Strom) mindestens vier Jahre lang aufbewahren.

2. Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsunterlagen

Sämtliche Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Belege über Abfindungszahlungen sowie Bescheide über Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld sollten Sie so lange aufbewahren, bis die Höhe Ihrer Rente eindeutig feststeht und die Rentenzahlungen regelmäßig erfolgen.

3. Rechnungen

Für beinahe alle Rechnungen gilt die per Gesetz festgeschriebene Verjährungsfrist von drei Jahren. Falls Sie Platz im Ordner brauchen, dürfen Sie Rechnungen, die Sie nochmals geprüft und nachweislich bezahlt haben, natürlich vor Ablauf der Frist entsorgen. Eine Ausnahme bilden allerdings Rechnungen von Handwerkern. Egal ob geschäftlich oder privat: Hier gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von aktuell fünf Jahren.

Das liegt zum einen darin begründet, dass die Gewährleistungsfrist von Handwerkerleistungen fünf Jahre beträgt, zum anderen möchte der Fiskus mit dieser Regelung Schwarzarbeit vermeiden.

4. Mietverträge

Ist das Mietverhältnis beendet, sollten Sie den alten Mietvertrag, alle zugehörenden Änderungen sowie das Übergabeprotokoll noch mindestens drei Jahre lang aufbewahren. Das entspricht der derzeit gültigen Verjährungsfrist derartiger Verträge. Weil Nebenkostenabrechnungen noch bis zu einem Jahr nach ihrer Erstellung angefochten werden dürfen, sollten Sie diese zumindest so lange aufbewahren, bis sie bezahlt sind. Sofern Sie die Abrechnungen über mehrere Jahre hinweg miteinander vergleichen möchten, müssen Sie die Dokumente entsprechend länger aufheben.

5. Kaufverträge und Kassenbelege

Kassenbons und Kaufverträge sollten Sie grundsätzlich so lange aufbewahren, bis die Garantie oder die Gewährleistung abgelaufen ist. In Abhängigkeit vom Hersteller oder Händler können das bis zu drei Jahre sein. In den meisten Fällen können Sie Ihre Garantieansprüche nämlich nur dann durchsetzen, wenn Sie den Kaufbeleg vorweisen. Bei hochwertigen Gegenständen empfiehlt es sich noch längere Aufbewahrungsfristen einzuhalten, um bei Verkauf oder im Versicherungsfall einen Nachweis über deren Wert in den Händen zu haben.

6. Versicherungsunterlagen

Egal, ob Privat-Haftpflicht, Lebens- oder Hausratversicherung: Alle Unterlagen, wie Verträge, Änderungsverträge oder Statusberichte sollten so lange in Ihren Unterlagen verbleiben, wie die Versicherungen laufen.

7. Steuerbescheide

Per Gesetz ist niemand privat verpflichtet, Steuerbescheide eine bestimmte Zeit lang aufzubewahren. Sie sollten es trotzdem tun. Für den einen oder anderen staatlichen Zuschuss bildet nämlich der aktuell gültige, manchmal sogar der zwei Jahre zurückliegende Einkommensteuerbescheid die Bemessungsgrundlage. Beispiele hierfür sind Berechnung von einkommensabhängigen Kindergartengebühren, Berechnung von BAföG anhand des elterlichen Einkommens, Zuschüsse zur Schülerbeförderung oder die Feststellung von Pflegegeldzahlungen.

Ebenso sorgfältig sollten Sie alle Unterlagen aufbewahren, die der Berechnung der Einkommenssteuer gedient haben. Die meisten Steuerbescheide sind nämlich nur vorläufig, vorbehaltlich einer Prüfung oder Gesetzesänderung gültig. Experten erachten hier für Privat-Personen Aufbewahrungsfristen von rund fünf Jahren als sinnvoll.