Arbeitslos was nun? Wie tritt man am besten gegenüber der ARGE auf?

Viel Bürger trifft das gleiche Schicksal – die Arbeitslosigkeit. Um nicht in eine finanziell aussichtslose Lage zu geraten, bleibt einem oft nichts anderes übrig, als der Gang zur Arbeitsagentur oder ARGE. Hier erfahren Sie Tipps im Umgang mit dieser Behörde.

Arbeitslos, was nun? Wer in die Arbeitslosigkeit geraten ist, dem bleibt nichts anderes übrig, als zur Arbeitsagentur oder ARGE zu gehen, um sich dort arbeitslos zu melden. Es ist nicht einmal eine freiwillige Angelegenheit sondern wird man arbeitslos, so ist man sogar gezwungen, sich spätestens am Tag der Kündigung bei der zuständigen Behörde arbeitslos zu melden, will man nicht mit Sperren belegt werden.

Der Gang zu diesen Behörden, ist wohl für viele einer der schwersten, obwohl er eigentlich doch so einfach sein sollte. Solange man einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, werden von dem Gehalt auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, um im Falle eines Falles nicht mittellos dazu stehen. Man beantragt bei der ARGE also Leistungen, für die man in der Regel zuvor Beiträge abgeführt hat.

Doch wer sich schon einmal in dieser Situation befunden hat weiß, dass man sich schnell wie ein "Bittsteller" vorkommen kann. Wer in der glücklichen Lage ist ALG I beantragen zu müssen, kann damit rechnen das ihm noch entsprechender Respekt entgegengebracht wird, auch wenn viele der Sachbearbeiter der Arbeitsagenturen deutlich machen das sie am längeren Hebel sitzen und man als Antragstelle und Leistungsbezieher auf den guten Willen des Sachbearbeiters angewiesen ist.

Worauf sollten Sie bei den Terminen mit Ihrem Sachbearbeiter achten?
Der wichtigste und entscheidende Punkt ist immer die Beweiskraft. Wer sich heutzutage zu Unrecht behandelt fühlt, der muss dies ggf. auch vor einem Gericht beweisen können. Doch im Regelfall geht man alleine zu diesen Terminen und schon befindet man sich in der Situation "Aussage gegen Aussage".

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, zu jedem Termin eine Person Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Die Sachbearbeiter dürfen Ihnen nicht verweigern, diese Person mit zu den Terminen zu bringen und diesen auch beizuwohnen. Oftmals schreckt es Sachbearbeiter auch ab, voreilige und halbseitig durchdachte Entscheidungen zu treffen, Anträge abzulehnen oder falsche Informationen herauszugeben, da er nicht genau weiß wer denn diese zweite Person ist. Die Person Ihres Vertrauens sollte von daher ein seriöses Auftreten und Erscheinungsbild haben. Die erste Frage die der Sachbearbeiter stellen wird ist natürlich die, "Wer diese zweite Person ist".

Hat man dann erst einmal die Hürde der Anträge bewältigt und sein ALG I bewilligt bekommen, so kann man davon ausgehen in Ruhe gelassen zu werden, zumindest für die Dauer des Leistungsbezugs. Doch danach stößt man häufig auf Unwissenheit und Falschberatungen seitens der Sachbearbeiter. Natürlich trifft dies nicht auf alle Sachbearbeiter zu. Um hier finanzielle Nachteile zu erlangen, sollte man folgende Tipps beherzigen.

Arbeitslos, was nun? Ihre Rechte als Antragsteller bei der ARGE
Der Sachbearbeiter hat Ihnen gegenüber die Verpflichtung, Sie umfassend zu beraten und aufzuklären, gerade wenn Sie das erste Mal dort vorstellig werden. Es ist ein häufiger Trugschluss und Irrglaube der Sachbearbeiter, der Antragsteller und spätere Leistungsbezieher habe bereits informiert zu diesem Termin zu erscheinen.

Nachlässigkeiten und mangelhafte Beratungen führen immer wieder dazu, dass Antragsteller Nachteile erleiden. Will man hinterher gegen diese fehlerhafte Beratungen vorgehen, wird man sich sehr schwer tun. Z. B. liegt die Beweisführung über mangelhafte Beratung und Information beim Hartz IV–Empfänger. Hinzu kommt das Amtsdeutsch, in dem Schreiben an Betroffene verfasst werden. Diese sind teilweise so kompliziert und schwammig formuliert, dass selbst erfahrene Juristen sich schwer damit tun, diese Inhalte rechtlich zu bewerten.

Es werden Paragrafen über Paragrafen genannt, es ist die Rede von "Ermessensspielräumen der ARGE" usw. Rechtlich gegen einen Bescheid vorgehen kann man beim Sozialgericht. Doch viele scheuen diesen Weg, weil Sie Angst vor einem langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit haben. Hiervon sollten Sie sich nicht Abschrecken lassen. Sie haben das Recht, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Die Kosten hierfür lassen sich sehr einfach decken.

Der Rechtsweg
Sollten Sie das Gefühl haben, von ihrem Sachbearbeiter falsch beraten worden zu sein und dadurch Nachteile erlangt zu haben, so empfiehlt es sich, umgehend einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Die Sachbearbeiter weisen zwar auf die Möglichkeit des Wiederspruchverfahrens hin und raten oftmals auch dringend zu diesem, doch am besten fahren Sie hier mit juristischer Unterstützung.

Es herrscht oftmals die Meinung das man sich als Betroffener den Rechtsanwalt nicht leisten kann und man deshalb auf diesen besser verzichtet, doch im Sozialstaat Deutschland hat JEDER Bürger das Recht auf juristische Vertretung. Kann er sich diese nicht selbst leisten, so tritt hier die Gemeinschaft ein. Das heißt im Klartext: Wer juristische Hilfe in Anspruch nehmen will, sich diese aber nicht leisten kann, der kann über die zuständigen Amtsgerichte einen sogenannten Beratungsschein beantragen und bekommt diesen im Regelfall auch. Viele Rechtsanwälte erledigen dies für ihre Mandanten, so dass Sie hier nicht einmal selbst den Beratungsschein beantragen müssen.  

Was ist der Beratungsschein?
Der Beratungsschein ist die Bestätigung für den Rechtsanwalt, dass die Kosten für seine Inanspruchnahme durch die Staatskasse gedeckt werden. Der Mandant selbst, also in dem Fall Sie, muss hierfür lediglich einen Eigenanteil von 10,00 € (Stand März 2011) leisten. Mit diesen 10,00 € Eigenanteil genießen Sie die volle juristische Vertretung und können sich somit getrost und ohne Bedenken rechtliches Gehör verschaffen.

Sie müssen hierzu keine Auskunft geben, weder welche Funktion diese Person hat, noch welche berufliche Tätigkeit er ausübt. Es reicht aus, dem Sachbearbeiter mitzuteilen, dass derjenige ein eine Person ihres Vertrauens ist, da Sie sich selbst mit rechtlichen Angelegenheiten nicht so auskennen. Erfahrungen mit Personen die ich selbst betreute, hat gezeigt, dass Fehlinformationen widerrufen und vollkommen anders dargestellt wurden und Bearbeitungen von Anträgen im Regelfall weitaus schneller abgeschlossen waren. Wichtig ist: Der Sachbearbeiter darf Ihnen das Recht eine zweite Person zu diesem Termin hinzuzuziehen nicht verwehren, hierauf haben Sie rechtlich Anspruch. Probieren Sie es aus, es wird Ihnen helfen.

Fachkompetenz und Beratungsprotokoll:
Wer sich seinem Berater gegenüber sieht der darf zu Recht annehmen, dass dieser auch fachkundig und entsprechend ausgebildet ist. Die Erfahrung jedoch zeigt, dass dies leider in einigen Fällen nicht zutreffend ist. Deshalb gelten auch hier folgende, goldene Regele: Lassen Sie sich nicht dazu drängen direkt vor Ort irgendwelche Anerkenntnisse oder Verzichtserklärungen zu unterschreiben sondern nehmen Sie diese Schriftstücke mit und lassen diese juristisch prüfen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Aussagen des betreffenden Sachbearbeiters richtig und für Sie somit auch bindend sind, dann bestehen Sie auf das Hinzuziehen des Abteilungsleiters. Lassen Sie sich in jedem Fall ein Gesprächsprotokoll aushändigen. Es werden Ihnen zwar durch den Sachbearbeiter Schriftstücke ausgehändigt die Sie unterzeichnen sollen und müssen, hier stehen aber in dem Bereich "Gesprächspunkte" oftmals nur Stichpunkte, zum Vorteil des Beraters. Die Sachbearbeiter sind jedoch dazu verpflichtet, ein ausführliches Gesprächsprotokoll zu führen. Sie haben das Anrecht darauf hier eine Kopie zu bekommen. Dieses Protokoll dient im Streitfall für Sie als wichtiger Nachweis.

Sollte ein von Ihnen gestellter Antrag negativ entschieden worden sein, so scheuen Sie sich nicht davor, sich juristischen Rat einzuholen, denn sicherlich haben Sie das Recht auf Widerspruch, doch erfahrungsgemäß dauern Widerspruchsverfahren eine Ewigkeit und letztendlich stellen Sie Anträge ja mit dem Ziel, dass diese schnellstmöglich entschieden werden.

Ihr persönliches Auftreten – Hartnäckigkeit und Wissen
Oft ist es der Fall, dass viele Betroffene keine Kraft und keine Lust mehr haben, ihre Rechte einzufordern, weil sie der Meinung sind, gegen diese Behörde habe man eh keine Chance. Das aber stimmt nicht und wäre der beste Fall für den verantwortlichen Sachbearbeiter und der ARGE selbst. Wenn Sie zum Termin bei Ihrem Sachbearbeiter gehen, treten Sie höflich aber bestimmt auf.

Sie sind kein Bittsteller und es ist seine Aufgabe Ihnen zu helfen und sich um Sie zu kümmern. Zeigen Sie, dass Sie sich nicht einschüchtern und beeindrucken lassen. Sachbearbeiter bei der ARGE haben klare Richtlinien und Vorgaben, an die Sie sich zu halten haben. Nicht umsonst werden Leistungsempfänger als "Kunden" bezeichnet und so sollten Sie auch behandelt werden, denn der Sachbearbeiter ist für Sie da und nicht Sie für den Sachbearbeiter.

Erkundigen Sie sich vor einem Termin bei der ARGE über die Rechtslage Ihres Anliegens. Wurde das gleiche oder ähnliches schon einmal von anderen Personen beantragt und wie wurde hier entschieden? Es ist immer von Vorteil, wenn Sie selbst über entsprechendes Wissen verfügen. Wer seine Rechte kennt, der kann in diesen auch nicht beschnitten werden.