AKW-Reaktorkatastrophe: Gefahren durch Strahlenbelastung

Bezüglich einer AKW-Reaktorkatastrophe fragen sich viele, welche Gefahren durch mögliche Strahlenbelastung für den Menschen bestehen. Gibt es Grenzwerte und welche Folgen kann eine radioaktive Strahlenbelastung haben?

AKW-Reaktorkatastrophe: prinzipielle Strahlenbelastung
Hinsichtlich der Auswirkungen von radioaktiver Strahlung auf die Gesundheit eines Menschen unterscheidet man zwischen stochastischen und nicht stochastischen Strahlenschäden.

Unterhalb einer gewissen Strahlendosis spricht man von stochastischen Strahlenschäden, wobei hier auch kein Strahlenwert vorgegeben ist. Dies hat seinen Grund darin, dass im Prinzip jede noch so geringe Strahlendosis zu Strahlenschäden führen kann. So gelten z. B. Krebserkrankungen oder genetische Veränderungen im Erbgut, welche sich in Missbildungen der Folgegenerationen offenbaren könnte, als stochastische Schädigungen radioaktiver Verstrahlung.

AKW-Reaktorkatastrophe: akute Strahlenschäden
Akute Strahlenschäden, beziehungsweise die Diagnose der Strahlenkrankheit, gelten als nicht stochastische Strahlenschäden. Die radioaktive Strahlung wird in Sievert (Sv) gemessen und man geht davon aus, dass sich ab einer Strahlendosis von 0,5 – 1 Sv, die auf einen Menschen als Ganzkörperdosis treffen, Symptome der Strahlenkrankheit zeigen werden.

Dabei erscheinen die Symptome, die sich nach drei bis sechs Stunden zeigen, in Übelkeit und Erbrechen. Diese Übelkeit kann einige Stunden oder einen ganzen Tag andauern und klingt dann ab. Je nach Dosis können die Symptome nach einiger Zeit wiederkehren und bis zu vier Wochen andauern. Das klingt vielleicht noch harmlos – doch bei einer Dosis von 3-4 Sv tritt bereits in 50 Prozent der Fälle innerhalb von 30 Tagen der Tod ein. Eine Übersicht über Strahlendosis und Krankheitssymptome findet Sie hier.

AKW-Reaktorkatastrophe: Langzeit-Strahlenschäden
Wie stark sich bei welcher Strahlendosis Schäden zeigen, hängt von vielen Faktoren ab. Dabei ist zu beachten, in welchem zeitlichen Rahmen der Mensch der Strahlenbelastung ausgesetzt war. Eine einmalige hohe Strahlendosis wirkt schädigender als die gleiche Dosis, der ein Mensch über einen längeren Zeitraum ausgesetzt ist.

Da eine Vielzahl von Faktoren zu unterschiedlichen Belastungsmöglichkeiten eines Menschen führen, gibt es kaum einheitliche Werte über die sich die Wissenschaft einig wäre. Jedoch lässt sich feststellen, dass jüngere Menschen mehr gefährdet sind als ältere. Je jünger eine Mensch, umso gefährdeter ist er durch radioaktive Strahlung.

Zum Schutz vor radioaktiver Strahlung sind in der deutschen Strahlenschutzverordnung 1 mSv (Millisievert) pro Jahr für Personen der allgemeinen Bevölkerung festgelegt worden. Beim Störfall in Japan wurden örtlich und zeitlich begrenzte Werte von zum Teil mehreren Hundert Millisievert gemessen. So ergaben Messungen in Fukushima am 16.März 2011 Strahlenwerte von 400 Millisievert pro Stunde.

Direkte Strahlenschädigungen können für Deutschland und Europa aufgrund der Entfernung nahezu ausgeschlossen werden. Da aus den derzeit in Japan betroffenen Regionen kaum Lebensmittel nach Deutschland exportiert werden, erscheint eine Verseuchung durch Lebensmittel ebenfalls kaum möglich. Infos hierzu finden Sie hier.