Ärger mit der Reinigung? So reklamieren Sie richtig

Ihr teures Kostüm wurde beim Reinigen ruiniert, der Kaschmirpulli ist eingelaufen, die Jacke verfärbt, Ihr Anzug hat plötzlich Flecken und der Perserteppich ist als solcher nicht mehr zu erkennen? Dafür können Sie Schadensersatz verlangen. Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie hier.

Sie holen Ihr teures Kleidungsstück aus der Reinigung ab und zu Hause entdecken Sie, dass es eingelaufen ist, Flecken hat oder sonst wie ruiniert wurde. Das müssen Sie nicht akzeptieren. Sobald Sie diesen Mangel entdecken, sollten Sie ihn so schnell wie möglich reklamieren. Dafür geben Ihnen die Reinigungsfirmen in der Regel zwei Wochen Zeit.

Wie hoch ist die Entschädigung für ein ruiniertes Kleidungsstück?

Wenn Sie Ihr zerstörtes Kleidungsstück nicht gerade erst gekauft haben (in diesem Fall erhalten Sie den vollen Kaufpreis erstattet), muss die Reinigung lediglich den Zeitwert des Kleidungsstücks ersetzen. Wie hoch dieser ist, hängt von Alter und Abnutzung des Kleidungsstückes ab. Sie können ihn jedoch mithilfe der Zeitwerttabelle des Deutschen Textilreinigungsverbandes (DTV) selbst berechnen.

So hat ein Mantel aus reiner Schurwolle beispielsweise eine Lebensdauer von fünf Jahren, ein Mantel aus Mikrofaser dagegen nur drei. Je hochwertiger das Material des Kleidungsstücks, desto länger der Zeitwert. Viele Synthetikkleidungsstücke haben zum Beispiel nur einen Zeitwert von zwei Jahren.

Hier finden Sie die Zeitwerttabelle: Gehen Sie auf die Website des DTV. In der linken Leiste klicken Sie auf den Punkt "Reklamation". Auf der Seite, die sich nun öffnet, finden Sie einen Link zur Zeitwerttabelle.

Was Sie zur Reklamation eines ruinierten Kleidungsstückes wissen müssen

Sie haben noch den Kaufbeleg des Kleidungsstückes? Gut. Wenn nicht, wird der Kaufwert geschätzt. Kennen Sie die Geschäftsbedingungen Ihrer chemischen Reinigung? Viele Reinigungen beschränken die Haftung für ein ruiniertes Kleidungsstück lediglich auf das 15-fache des Reinigungspreises.

In diesem Fall bekämen Sie für Ihren ruinierten Designer-Mantel noch nicht mal ein Viertel des Kaufpreises – ärgerlich, wenn das Teil erst ein paar Monate alt war. Das gilt allerdings nicht, wenn das Kleidungsstück durch einen groben Reinigungsfehler ruiniert wurde oder das Teil in der Reinigung verloren gegangen ist.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Etikett mit den Reinigungshinweisen im Kleidungsstück entfernen und der grobe Reinigungsfehler deshalb geschieht, haften Sie selbst. Vielleicht war auf dem Etikett ja das Zeichen für "nicht chemisch reinigen". Entfernen Sie deshalb nach dem Kauf nie das Etikett.