Achtung, wenn es im Winter mit dem PKW ins Ausland geht

Was Bereifung und Schneekettenpflicht angeht, gibt es in den einzelnen Nachbarländern Deutschlands keine einheitliche Regelung. Darum ist es wichtig, dass man sich über die gesetzlichen Vorschriften bereits vor einer Autofahrt in das EU-Ausland informiert. Das kann man entweder über einen Automobilclub tun oder bei der Touristeninformation des jeweiligen Landes, das man bereisen möchte.

In Österreich gibt es keine Schneekettenpflicht

Generell herrscht in Österreich zwar nicht die Schneekettenpflicht, doch müssen alle Fahrzeuge bis 3,5 T zulässigem Gesamtgewicht mit der Witterung angepassten Reifen ausgestattet sein, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. In Österreich ist es auch gestattet, Schneeketten an den Antriebsrädern anzubringen. Diese Regelung gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem auf den Straßen eine geschlossene Eis- bzw.- Schneedecke vorliegt.

Die Schweiz: Hier kann es teuer werden

Ähnlich verhält es sich in der Schweiz. Hier gibt es keine grundsätzliche Pflicht, Winterreifen am Auto montiert zu haben. Allerdings gilt: ist man mit Sommerreifen auf der Straße unterwegs und behindert somit den laufenden Verkehr oder verursacht sogar einen Unfall, dann muss man mit schweren Folgen rechnen. Dann nämlich drohen einem als Fahrer empfindliche Bußgelder. Zudem wird man bei der Schadensregulierung Probleme mit der Versicherung bekommen, denn hier droht eine erhebliche Mithaftung.

Frankreich und Italien

In Italien gilt eine andere spezielle Regelung: hier sind von November bis April des folgenden Jahres in Südtirol und Mailand Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. Es herrscht als eine partielle Winterreifenpflicht. Auch in Frankreich kann diese Verpflichtung kurzfristig vorgeschrieben werden. Will man mit seinem Auto nach Luxemburg, muss man unbedingt beachten, dass hier seit dem 1.10.2012 eine gesetzliche Regelung vorschreibt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen am Fahrzeug montiert sein müssen.

Slowenien und Tschechien

Seit dem 01. November bis zum 31. März des Folgejahres gilt in Tschechien die generelle Winterreifenpflicht und in Slowenien schreibt man Winterreifen in der Zeit vom 15.November bis zum 15. März vor auf allen winterlichen Straßen.

In vielen Ländern existieren keine generellen Vorschriften, was Winterreifen und Schneeketten angeht. So verfügen Polen, Kroatien, die Türkei, Irland, Großbritannien und die Niederlande über keinerlei Vorschriften dieser Art. Doch es wird immer wieder von den Automobilclubs dazu geraten, zur eigenen Sicherheit Winterreifen aufzuziehen. Bei Fahrten in das Gebirge und die Alpen sollten auch stets Schneeketten griffbereit im Kofferraum liegen.

Eine Schneekette niemals mit Sommerreifen kombinieren

In vielen Ländern der EU besteht keine Winterreifenpflicht. Allerdings sind Winterreifen oder Ganzjahresreifen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn man mit dem PKW auf winterlichen Straßen unterwegs ist. Daher ist es für deutschen Autofahrer gar keine Frage, dass sie ab ca. Oktober von einer Sommerbereifung zur Winterbereifung wechseln.

Gerade, wenn es dann bei Fahren ins Gebirge darum geht, Schneeketten am Auto anzubringen, sind ohnehin Winterreifen als Auflage Grundvoraussetzung. Denn Schneeketten machen nur Sinn, wenn sie auf Winterreifen montiert werden.

Ist man dann bei einer Reise ins Gebirge tatsächlich gefordert, Schneeketten am Fahrzeug zu montieren, stellen sich nicht wenige die Frage: Vorder- oder Hinterachse, wo müssen die Schneeketten montiert werden?

Die Antwort auf diese Frage lautet: die Ketten werden grundsätzlich auf die angetriebene Achse montiert. Hat man einen SUV oder ein allradangetriebenes Fahrzeug, dann gibt es keine feste Regel. Wobei oftmals empfohlen wird, die Schneeketten auf allen vier Rädern zu montieren. Hat man Zweifel, dann einfach einen kurzen Blick in die Bedienungsanleitung des PKWs werfen.

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