Wer Schadenersatz fordert, muss beweisen, aufgrund falscher Ad-hoc-Mitteilungen gekauft zu haben. Er muss diese Aktien dann durchgehalten und hierdurch später einen Vermögensverlust erlitten haben. Waren Anleger zwischenzeitlich in der Gewinnzone, hätten sie die Aktien ohne Schaden verkaufen können. Dann sind Klagen sinnlos. Ebenso, wenn dem Vorstand keine Schädigungsabsichten nachzuweisen sind.
Durch Ad-hoc-Mitteilungen Geschädigte werden selbst trotz Rechtsschutzversicherung Probleme haben. Diese dürfte, gestützt auf das Urteil des OLG München, voraussichtlich die Deckungszusage verweigern. Klagefreudige Aktionäre werden deshalb das komplette Prozesskostenrisiko selbst tragen müssen. In der Hoffnung zu obsiegen und später auch Schadenersatz für Kursverluste durchsetzen zu können. Geht dieses Spiel nicht auf, verdienen an solchen Prozessen nur die auf PR fixierten Anwälte.