Wann Sie Ihr Bankkonto in ein P-Konto umwandeln lassen sollten

Ohne Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist der automatische Pfändungsschutz ab dem 1. Januar 2012 gefährdet. Wem die Pfändung droht, der sollte daher rechtzeitig vor Jahresende sein Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.

Das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bietet den Verbrauchern seit dem 1. Juli 2010 viele Vorteile. Insbesondere ist man mit dem P-Konto – unabhängig von der Art des Einkommens – bis zur Pfändungsfreigrenze vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Darüber hinaus können die in einem Monat nicht verbrauchten Guthaben auf den Folgemonat übertragen werden.

Das P-Konto als besonderes Konto
Das P-Konto ist eine spezielle Form des normalen Girokontos. Seit Juli 2010 sind alle Kreditinstitute verpflichtet, ihren Kunden auf Antrag ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

Ein P-Konto hat für Verbraucher den Vorteil, dass darauf ein Basispfändungsschutz in Höhe eines Pfändungsfreibetrages besteht. Bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kommt es daher nicht mehr zu einer Leerung oder Sperrung des P-Kontos. Der Grund-Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto kann unter Umständen sogar noch erhöht werden, wenn zum Beispiel Unterhaltspflichten bestehen, eine einmalige Sozialleistung oder Kindergeld gezahlt wird.

P-Konto: Übergangsfrist läuft aus
Pfändungsschutz kann auf einem normalen Konto nur noch bis zum 31. Dezember 2011 in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Januar 2012 ist daher zwingend ein P-Konto erforderlich, wenn man sich vor einer Pfändung schützen möchte.

Tipp: Wem die Pfändung droht, der sollte rechtzeitig vor Jahresende sein Bankkonto in ein P-Konto umwandeln lassen.

P-Konto kann nicht gekündigt werden
Für die Teilnahme am Arbeits- und Wirtschaftsleben sind Girokonten heute in der Regel erforderlich. Mit einem P-Konto lässt sich die Kündigung eines Girokontos wegen des Zugriffs von Gläubigern vermeiden. Somit bietet das P-Konto als weiteren Vorteil die Gewissheit, dass man nicht mehr wegen Kontolosigkeit vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und in einen Schuldenkreislauf gedrängt wird.

Hier finden Sie weitere Informationen zum P-Konto und seinen Vorteilen.