Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle aktualisiert

Das Oberlandgericht (OLG) Celle hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien aktualisiert. Hierbei wurden die Änderungen an der Düsseldorfer Tabelle 2011 berücksichtigt.

Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit Wirkung vom 1. Januar 2011 aktualisiert. Ähnlich wie bei der Düsseldorfer Tabelle 2011 dienen auch die von den Familiensenaten des OLG zusammengestellten Leitlinien dem Ziel, die Rechtsprechung der Senate möglichst weitgehend zu vereinheitlichen.

Unterhaltsrechtliche Leitlinien wurden der Düsseldorfer Tabelle 2011 angepasst
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle wurden der Entwicklung des Unterhaltsrechts angepasst und lassen bewusst Raum für weitere Auslegungen. Eine bindende Wirkung kommt ihnen nicht zu.

Das aktualisierte Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle 2011 wurde bei den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle eingearbeitet.

Leitlinien des OLG Celle und Düsseldorfer Tabelle 2011
Die Düsseldorfer Tabelle 2011 wurde am 30.11.2010 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich unter anderem Änderungen bei den Selbstbehaltsätzen, dem Bedarf des Volljährigen mit eigenem Hausstand oder den Eigenbedarfssätzen für Ehegatten des Unterhaltsschuldners.

Mit der Düsseldorfer Tabelle 2011 können Sie die Höhe des Unterhalts für Ihre Kinder selbst ermitteln, denn sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder von getrennt lebenden Eltern.

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle beschäftigen sich grundsätzliche mit Fragen zur Ermittlung des Einkommens (z. B. Kindergeld, Sozialleistungen, geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers). Sie dienen letztlich der Bestimmung des Kindes-, Ehegatten- und sonstigen Unterhalts. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle stehen auf der Internetseite des OLG Celle zum Download zur Verfügung.