Wann ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers geht für die Erben häufig eine Erleichterung und Vereinfachung der Regulierung und Aufteilung des Nachlasses einher.

Wann sollte ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?
Insbesondere bei einer Vielzahl von Erben oder Vermächtnisnehmern ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker mit der Aufteilung des Nachlasses zu beauftragen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Erbengemeinschaft sich nicht über die Aufteilung des Erbes einigen kann und möglicherweise Streitigkeiten entstehen. Auch bei komplizierten und komplexen Vermögensverhältnissen (z. B. umfangreiches Immobilienvermögen, Firmenbeteiligungen, Vermögenswerten im Ausland) kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinn voll sein.

Welche sonstigen Zwecke kann man mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers verfolgen?

Ein Testamentsvollstrecker kann, neben den bereits genannten Gründen, auch in folgenden Fällen sinnvoll eingesetzt werden:

  • Schutz von minderjährigen oder geschäftlich unerfahrenen Erben
  • Schutz des Nachlasses gegen Gläubiger der Erben
  • Sicherstellung und Erfüllung von Ansprüchen aus Vermächtnissen
  • Privilegierung bestimmter Erben
  • Sicherung der Unternehmensnachfolge und Sicherstellung einer bestimmten Unternehmensstrategie des Erblassers
  • Sicherstellung der Vornahme bestimmter Handlungen nach dem Erbfall (z. B. Gründung einer Stiftung).

Wer kann Testamentsvollstrecker sein?
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person Testamentsvollstrecker sein. Sollte ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag errichtet worden sein, so darf der beurkundende Notar nicht als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Die Bestimmung der Person erfolgt im Testament oder im Erbvertrag.

Mehrere Testamentsvollstrecker führen ihr Amt gemeinschaftlich (§2224 BGB), jedoch ist eine abweichende Anordnung durch den Erblasser möglich (z.B. einer kümmert sich um die Firma, der andere um das Privatvermögen).

Sinnvoll ist es zudem, einen erfahrenen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der die an ihn gestellten Aufgaben mit Erfahrung und Kompetenz erfüllen kann. Der häufig eingesetzte Steuerberater oder Rechtsanwalt ist in Fragen der Vermögensverwaltung oder der Unternehmensführung möglicherweise fachlich überfordert, so dass in diesen Fällen ein Finanzplaner oder Unternehmensberater die bessere Wahl darstellt.