Sozialversicherung: Sozialwahl – warum Sie wählen sollten

Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist der Termin, an dem die Versicherten ihre Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherung wählen. Aber was bedeutet dieses Recht eigentlich? Warum sollte man sich mit so etwas überhaupt befassen? Warum ist die demokratische Mitbestimmung in der Sozialversicherung wichtig?

Die Sozialwahl in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung
Viele Bürger sind mit der Funktionsweise des Sozialversicherungssystems, der Sozialwahl und dem Prinzip der Selbstverwaltung nicht vertraut, doch ist es gerade das Prinzip der Selbstverwaltung, in dem die demokratische Ausrichtung des Sozialversicherungssystems zum Ausdruck kommt. Es geht um das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, also die Delegation der Verwaltung an die Träger. Der Staat hat lediglich eine Aufsichtsfunktion.

Die Träger der Sozialversicherung sind dadurch jedoch keine freien Wirtschaftsunternehmen. Sie sind als Körperschaften öffentlichen Rechts selbständig. Die Selbstverwaltung findet in Gremien statt und die wichtigsten Gremien dieser Selbstverwaltung sind die Parlamente, die Vertreterversammlungen.

Bei Barmer Ersatzkasse, Techniker Krankenkasse (TK), Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), KKH-Allianz und der hkk werden die Verwaltungsräte gewählt. Das heißt, dass die Mitglieder die Möglichkeit haben, bei der Sozialwahl die Zusammensetzung dieser Gremien zu bestimmen.

Die Aufgabe der Vertreterversammlungen in der Sozialversicherung
Aufgabe von Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten ist nicht nur die Entscheidung über die Besetzung der leitenden Funktionen und über das Budget, vielmehr können sie ehrenamtliche Sozialversicherungsspezialisten einbinden, die Bürger vor Ort beraten und in Widerspruchsausschüssen die Entscheidungen des jeweiligen Trägers überprüfen.

Die Kandidaten rekrutieren sich aus Listen der verschiedenen Interessenverbände und Arbeitnehmervertretungen und sind Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung. Dadurch sind sie von ihren eigenen Entscheidungen direkt betroffen.

Bestimmen Sie bei der Sozialversicherung mit
Sie als Wähler haben die Möglichkeit, Listen zu wählen. So etwas wie Direktmandate gibt es nicht. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, eine Liste zu wählen, so unterstützen Sie damit einen Interessenverband und verschaffen ihm und seinen Kandidaten Einfluss im Verwaltungsgremium. Auf diese Weise ist es Ihnen als Wähler möglich, die Geschicke und Arbeitsweise Ihres Sozialversicherungsträgers mitzubestimmen.

Tun Sie das nicht, bleibt Ihre Stimme ungehört! Die nächste Sozialwahl findet 2017 statt.