Scheidung: Darauf müssen Paare achten

Die Urlaubszeit ist vorbei – und damit auch viele Ehen in Deutschland. Gerade im Urlaub merken viele Paare, dass sie so recht nicht zusammenpassen. Eine Scheidung wird eingeleitet. Hier ein Überblick, was Eheleute dann erwartet und worauf sie achten müssen.

Was ist der erste Schritt für eine Scheidung?

Die Partner müssen sich trennen und so das Trennungsjahr beginnen. Das kann ganz formlos passieren, Anwälte sind in diesem Moment noch nicht zwingend notwendig. „Wer die Scheidung will, sollte aber später nachweisen können, wann genau die Trennung vollzogen wurde“, so der Düsseldorfer Familienrechtler Christoph Thieme. Das könnte durch Zeugen geschehen, die den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung bestätigen.

Muss einer der beiden ausziehen?

Nein, egal wem die bisherige Wohnung gehört oder wer sie gemietet hat: Beide Ehepartner haben das Recht, die Trennungszeit in der bisherigen Wohnung zu bleiben. Es darf jedoch keine „häusliche Gemeinschaft“ mehr bestehen. Die Trennung kann vollzogen werden, indem z. B. die Räume jeweils auf die Eheleute aufgeteilt werden.

Gibt es bereits einen Anspruch auf Unterhalt?

Ja, bereits während des Trennungsjahres besteht ein Unterhaltsanspruch, und zwar auf „Trennungsunterhalt“. Voraussetzung: Einer der Partner ist bedürftig, der andere leistungsfähig. Der „Trennungsunterhalt“ wird berechnet wie der spätere „Nachscheidungsunterhalt“ und längstens bis einen Monat nach der Verkündung des Scheidungsurteils gezahlt. Fachanwalt Thieme: „Trennungsunterhalt muss sofort gefordert werden – nachträglich gibt es nichts.“

Wie lange dauert es bis zur Scheidung?

Zunächst muss grundsätzlich das Trennungsjahr abgewartet werden (Ausnahmen möglich z. B. bei Gewalttätigkeiten). Das Trennungsjahr wurde u. a. deshalb eingeführt, damit die Eheleute genügend Zeit haben, ihre Entscheidung zu überdenken. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der beiden einen Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen. Dafür ist ein Rechtsanwalt notwendig.

Was passiert nach dem Scheidungsantrag?

Das Familiengericht bereitet den Versorgungsausgleich vor, also die Verteilung von Rentenansprüchen. Dafür erhalten die Ehepartner Unterlagen, in denen sie Angaben etwa zu ihrer gesetzlichen Rentenversicherung machen müssen.

Das Familiengericht holt Auskünfte bei den Rententrägern ein und berechnet den Ausgleich. Das allein kann mehrere Monate dauern. Ist der Versorgungsausgleich erledigt, setzt das Familiengericht einen Verhandlungstermin fest.

Wie werden die gegenseitigen Ansprüche geklärt?

Bis zum Scheidungstermin müssen sich die Ehepartner, sofern noch keine drei Jahre getrennt, über einige Punkt einigen: Unterhalt, Hausrat, die Rechte an der Ehewohnung und – sofern minderjährige Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind – zusätzlich auf eine Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechtes und der Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern.

Was passiert im Termin beim Familiengericht?

Die Eheleute werden befragt, wie sie den Zustand der Ehe sehen. Auch wenn einer dem Scheidungsantrag widerspricht, kann das Familiengericht die Scheidung aussprechen – es kommt darauf an, ob die Richterin oder der Richter die Ehe als gescheitet betrachtet. Der Termin dauert oft nur eine Viertelstunde.

Wie teuer wird das Scheidungsverfahren?

Das hängt vom Streitwert ab, der nach Einkommen, Vermögen sowie den einzelnen Streitgegenständen (z. B. Umgangsrecht, Hausrat, Zugewinnausgleich) bestimmt wird.

Die Ehepartner zahlen ihren Anwalt jeweils selber, die Gerichts- und Sachverständigengebühren werden geteilt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt typischerweise nur eine Erstberatung beim Anwalt. Der Durchschnittsverdiener sollte mit etwa 2000 bis 5000 Euro Kosten rechnen.

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