Prozessfinanzierung: Ohne Kostenrisiko klagen

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand – sagt der Volksmund. Das drückt sich leider auch im Kostenrisiko aus – denn wenn Sie verlieren, zahlen Sie die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten. Um das zu vermeiden, gibt es gewerbliche Prozessfinanzierer. Lesen Sie hier, wann das für Sie interessant sein könnte.

Prozessfinanzierung bedeutet: Eine Finanzierungsgesellschaft übernimmt stellvertretend für Sie sämtliche Risiken und Kosten eines Rechtsstreits, im Gegenzug verlangt die Gesellschaft von Ihnen eine Beteiligung an der erstrittenen Summe. Dabei brauchen Sie nicht wie bei der Rechtsschutzversicherung schon jahrelang vorher Beiträge ohne Gegenleistung zu überweisen.

Prozessfinanzierung kommt nicht für jeden infrage

Die Gesellschaften wählen ihre Mandanten allerdings sorgfältig aus. Bevor die Finanzierungsgesellschaft für Sie aktiv wird, müssen die Erfolgsaussichten Ihres Falls immer von einem Anwalt geprüft werden. Gibt der sein Okay zum möglichen Erfolg, müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen und alle wichtigen Unterlagen einreichen.

Ganz wichtig dabei: Verschweigen Sie keine Informationen. Stellt sich im Prozess heraus, dass Sie absichtlich Sachverhalte vorenthalten oder falsch dargestellt haben, kann der Prozessfinanzierer während der Verhandlung aus Ihrem Verfahren aussteigen, und Sie bleiben am Ende doch auf Ihren Kosten sitzen.

Es muss schon um einiges gehen

Auch wenn Ihr Fall an sich erfolgversprechend ist: Viele Anfragen scheitern am Mindeststreitwert, den die Finanzierer verlangen. Viele Gesellschaften befassen sich nämlich erst ab Streitsummen von 50.000 Euro mit Ihrem Fall. Eine wichtige Rolle spielt natürlich auch Ihr Gegner im Prozess. Ist dort nichts zu holen, werden die Finanzierer Ihren Fall nicht weiterverfolgen.

Die besten Aussichten haben Sie deshalb bei Verfahren gegen Firmen/Institutionen, bei denen Geld zu vermuten ist: Banken, staatliche Stellen, Versicherungen, Fondsgesellschaften oder Industrie-Unternehmen sind gern akzeptierte Prozessgegner. Für ihre Kostenübernahme verlangen die Gesellschaften von Ihnen eine Erfolgsprämie an der erstrittenen Summe.

Prozessfinanzierer kassieren Erfolgsbeteiligung

Als Faustregel gilt: Je höher die Summe, desto geringer ist der Erfolgsanteil. Im Schnitt sind etwa 30% Erfolgsbeteiligung fällig. Ab einer halben Million Euro Streitwert sinkt der Anteil in der Regel auf 20%.

Wenn Sie mit einem Prozessfinanzierer zusammenarbeiten wollen, muss das Unternehmen sicherstellen, dass es nicht während der Finanzierung zahlungsunfähig wird und Sie damit am Ende dann doch auf den Prozesskosten sitzen bleiben. Am sichersten ist es für Sie, wenn eine Bürgschaft hinterlegt wird, die Ihre Kosten absichert oder wenn die voraussichtlichen Prozesskosten auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden.

Hier eine Auswahl von Prozessfinanzierern (Stand: 05/12):

Dieser Beitrag stammt aus dem Beratungsbrief simplifyGeld. Weitere Informationen dazu finden sie hier.