P-Konto (Pfändungsschutzkonto) – Was ist das?

Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein besonderes Giro-Konto für Kunden, die mit Pfändungen zu kämpfen haben. Weil das Phänomen der Überschuldung wächst und immer mehr Menschen mit Pfändungen konfrontiert werden, war es ein Anliegen des Gesetzgebers, dieser Bevölkerungsgruppe mit dem Gesetz zum Pfändungsschutzkonto ein einigermaßen normales Leben zu ermöglichen.

Womit verschulden sich die Menschen am meisten?
Es gibt heute immer mehr Menschen, die sich verschuldet haben, mit oder ohne eigenes Zutun. Die Auslöser können vielfältig sein: Ratenzahlungen und plötzliche Arbeitslosigkeit, Krankheit, aber auch ungebremstes Kaufen auf Kredit und ein nicht beherrschbarer Kaufrausch.

Manche dieser Personen haben längst die Übersicht über ihre Verbindlichkeiten verloren. Sie finden zudem häufig nicht gleich in die Hände einer Schuldnerberatung und rutschen immer schneller und tiefer in die roten Zahlen ihres Finanzdesasters.

In Brandenburg sollen beispielsweise achteinhalb Prozent und in Berlin elfeinhalb Prozent der Bevölkerung überschuldet sein. Ähnlich sieht es auch in anderen Regionen aus. Am meisten verschulden sich die Menschen durch langfristige Verträge im Haushalt: z. B. mit Telekommunikationsverträgen bei Laufzeiten von 2 – 4 Jahren, Rechtsschutz -Verträgen von 5 Jahren und ähnlichen langfristigen Bindungen. Kommt dann noch Arbeitslosigkeit oder Trennung vom Partner hinzu, kann es schnell zur Überschuldung kommen.

Wenn man überschuldet ist, kann ein P-Konto helfen
Sie sind dann verschuldet, wenn Sie Ihren gesamten Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen könnten. Helfen kann Ihnen dann ein P-Konto, damit Sie wieder zahlungsfähig werden und trotz angelaufener Pfändungsroutine noch Ihre Rechnungen begleichen könnten.

Die Idee für das im Juli 2010 eingeführte P-Konto oder Pfändungsschutzkonto entstand unter dem Eindruck steigender Verschuldung in der Bevölkerung, um den Schuldnern bei dieser Krise zu helfen.

Bislang konnten Schuldner rasch, oft auch deshalb, weil sie erst zu spät von der Pfändung erfuhren oder die Schreiben nicht öffneten, in eine desaströse Lage schlittern. Wer in dieser Situation nicht sofort den Weg zur Schuldnerberatung fand, war schnell überschuldet und in einer fast ausweglosen Lage gelandet, die bis zum Verlust der Wohnung führen konnte. Ehe die Betroffenen begriffen, waren sie im finanziellen "Aus" gelandet und kamen an kein Geld mehr heran, um wenigstens ihre wichtigsten Verbindlichkeiten bestreiten zu können.

Für diese Soforthilfe entwickelte man das P-Konto, das mit dem "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes" umgesetzt wurde und am 1.07.2010 an den Start ging. Aber nicht nur Ihnen als Konto-Inhaber soll das Pfändungsschutzkonto nutzen, es soll auch die andere Seite entlasten: die Kreditinstitute, Vollstreckungsgerichte und Träger staatlicher Transferleistungen.

Was ist der Sinn der Einrichtung eines P-Kontos?
Das P-Konto verfolgt das Ziel, Ihnen als Schuldner einen vor Pfändung geschützten Sockelbetrag zu verschaffen, innerhalb dessen Sie frei über Ihr Konto verfügen können. Damit steht Ihnen auch weiterhin das nötige Geld für Miete und Lebensmittel zur Verfügung und Sie sind als Schuldner vor Totalpfändung geschützt. Durch Pfändungen stillgelegte Gehaltskonten oder die komplette Kündigung von Konten gehören damit der Vergangenheit an.

Selbst wenn eine Pfändung auf Ihrem Konto vorliegt, können Sie als Schuldner noch über den monatlichen Selbstbehalt (Pfändungsfreigrenze in Höhe von 985,15 Euro) verfügen, der immer auf Ihrem P-Konto stehen bliebe. Gericht wie Bank haben den unantastbaren Sockelbetrag Ihres neuen Pfändungsschutzkontos zu respektieren, der nicht an Gläubiger "ausgekehrt" werden darf.

Mit Auskehren meint man das Umbuchen der Zahlungseingänge auf ein sogenanntes Auskehrkonto, wo es zur Pfändung freigegeben wird. Das ist für diesen Sockelbetrag nicht erlaubt.

Service-Links
Weiterführende Informationen zum P-Konto finden Sie unter: