Führungszeugnis: Was drinsteht und wo Sie einen Antrag stellen

Wer nach erfolgreicher Bewerbung eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber antreten will, wird oft nach einem Führungszeugnis (früher polizeiliches Führungszeugnis) gefragt. Hier erfahren Sie, was darin vermerkt ist und auf welche Arten Sie es beantragen können. So viel vorweg: Einen Online-Antrag gibt es noch nicht.

Was steht im Führungszeugnis?

Wurde jemand wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt, dann werden die Eckdaten dieser Verurteilung – unter anderem das Datum, das Gericht, die Straftat und die festgesetzte Strafe – im Bundeszentralregister vermerkt. Jedoch werden diese Einträge nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) erst ab einer bestimmten Höhe der Strafe ebenfalls ins Führungszeugnis übernommen. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung, dann bedeutet dies also nicht, dass jemand noch nie von einem Gericht verurteilt wurde.

Kleinere Erstverurteilungen, wie etwa Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, sind zwar im Bundeszentralregister vermerkt, werden aber nicht im Führungszeugnis eingetragen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich um Erstverurteilungen handeln muss. Bei wiederholten Straftaten werden auch solch geringere Verurteilungen im Führungszeugnis eingetragen.

Bleibt ein Eintrag für immer im Führungszeugnis?

Aus Gründen der Resozialisierung von Straftätern werden Einträge im Führungszeugnis in der Regel nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. Kleinere Geld- oder Freiheitsstrafen werden nach drei Jahren nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen. Für größere Strafen gilt in der Regel eine Frist von fünf Jahren. Eine Ausnahme bilden hier Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die erst nach zehn Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht werden.

Was ist der Unterschied zwischen privaten und behördlichen Führungszeugnissen?

Wer eine neue Stelle antritt, wird in aller Regel lediglich ein Privat-Führungszeugnis brauchen. Handelt es sich beim neuen Arbeitgeber allerdings um eine Behörde oder ist die neue Arbeit mit einer bestimmten Erlaubnis verbunden – beispielsweise einer Gewerbeerlaubnis – muss ein Antrag auf ein Behörden-Führungszeugnis gestellt werden.

Anders als beim Privat-Führungszeugnis werden darin auch kleinere Erstverurteilungen vermerkt, sofern diese in Zusammenhang mit der neuen Beschäftigung stehen können. Ein Behörden-Führungszeugnis wird im Gegensatz zum Privat-Führungszeugnis direkt an die Behörde gesendet.

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis wird nicht mehr wie früher vom örtlichen Polizeipräsidium ausgestellt, sondern vom Bundesamt für Justiz. Dieses stellt das Führungszeugnis für jede Person aus, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag lässt sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt stellen, welches diesen an das Bundesamt weiterleitet. Wichtig ist, den Personalausweis oder Reisepass bei der Antragstellung mitzubringen.

Was kostet die Antragstellung?

Bei einem Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist eine Gebühr in Höhe von 13 Euro vor Ort zu entrichten (Stand: 2012).

Kann der Antrag für das Führungszeugnis online gestellt werden?

Wer sich z. B. für längere Zeit im Ausland befindet, kann schwerlich persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen. Ein Antrag lässt sich allerdings weder online noch durch eine bevollmächtigte Person stellen. Die Alternative zum persönlichen Erscheinen im Einwohnermeldeamt ist daher die Antragstellung per Post. Zu diesem Zweck stellt das Bundesamt für Justiz ein Formular zum Ausfüllen bereit, welches per Post unter folgender Adresse unmittelbar an das Bundesamt (und nicht an das Einwohnermeldeamt) zu senden ist:

Bundesamt für Justiz
Bundeszentralregister
Referat IV 2
53094 Bonn

Auch bei dieser Form der Beantragung ist es wichtig, sich auszuweisen. Hierzu genügt eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses. Die Gebühr kann entweder als beigefügter Scheck entrichtet oder auf folgendes Konto überwiesen werden:

Deutsche Bundesbank – Filiale Köln –
BLZ: 370 000 00
Konto-Nr.: 38001005
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005
BIC/swift-Nr.: MARKDEF1370
Verwendungszweck: (Aktenzeichen des Vorgangs – falls vorhanden – oder Vor- und Nachname der Antrag stellenden Person)

Wer sich über weitere Besonderheiten bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses informieren möchte, findet alles Nötige auf den Seiten des Bundesjustizamts.

[Bastian Reichardt]