Ehevertrag: Was Partner beachten sollten

40 Prozent aller Ehen in Deutschland werden geschieden. Dann regelt das Gesetz die mit der Trennung verbundenen finanziellen Fragen zwischen den Partnern. Alternativ kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Welche Konsequenzen ein solcher Vertrag hat und was zu beachten ist, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Dr. Norbert Gierlach der Bonner Kanzlei Düsing Drever Krasky Busse.

Der Ehevertrag: Was ist das?
Ein Ehevertrag regelt die Vermögensverhältnisse der Partner untereinander und auch die Quote des Erbanteils des überlebenden Ehegatten. Auch mögliche Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich oder der Umgang mit Kindern können für die Zukunft festgelegt werden. Ein solcher Vertrag kann auch während der Ehe noch aufgesetzt werden. Änderungen sind im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich. Ein Notar muss den Vertrag abschließend beurkunden.

Unterhaltsanspruch: Wie kann ein Ehevertrag Einfluss nehmen?
In der Regel ist derjenige Partner, der ein höheres Einkommen hat, im Trennungs- und Scheidungsfall unterhaltspflichtig. Seit dem 1. Januar 2008 gilt nach der Scheidung aber in höherem Maße der sogenannte Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, dass nachehelicher Ehegattenunterhalt nur noch in begrenzten Fällen zu zahlen ist, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder falls der Ex-Partner krank ist. Das Gericht legt fest, wie lange der Unterhalt gezahlt werden muss.

Insbesondere soll der unterhaltspflichtige Partner dem anderen nicht mehr zeitlich unbegrenzt den bisherigen Lebensstandard garantieren müssen, wie es zuvor häufig die Regel war. Er muss lediglich für finanzielle Nachteile aufkommen, die dem anderen durch die Ehe entstanden sind.

Kann die Ehefrau zum Beispiel aufgrund langjähriger Kinderbetreuung nicht in den erlernten Beruf zurückkehren, hat sie nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, muss ein Vater der Mutter in jedem Fall solange Unterhalt zahlen, bis das Kind das dritte Lebensjahr erreicht hat. Danach muss sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, es sei denn, Belange der Mutter oder des Kindeswohls erfordern weitere Unterstützung durch den Vater.

In einem Ehevertrag können beide Partner auf Unterhaltszahlungen verzichten – in der Regel profitiert hiervon der, der unterhaltspflichtig ist. Im Ehevertrag können aber auch konkrete Regelungen getroffen werden, zum Beispiel über die Höhe des Unterhalts, die Dauer der Zahlungen oder auch die Rahmenbedingungen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Zugewinngemeinschaft: Was sind die ehevertraglichen Alternativen?
Mit der Heirat geht ein Paar ein gesetzliches Schuldverhältnis ein, die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das in die Ehe eingebrachte, während der Ehe geerbte oder von dritter Seite geschenkte Vermögen bleibt auf diese Weise getrennt.

Während der Ehe hinzugewonnenes Vermögen, einschließlich der Wertsteigerung des eingebrachten, ererbten oder geschenkten Vermögens, wird aber im Fall einer Scheidung ermittelt und zwischen den Parteien ausgeglichen.