"Anzeigen-Forum" bietet keine unabhängige Information
Im vorliegenden Fall wurde ein Kosmetikstudio in einem als "Anzeigen-Forum" betitelten Bereich mit einem redaktionellen Beitrag beworben. Der Beitrag "Mit starken Wellen gegen Fett" behandelte eine, von diesem Kosmetikstudio angebotene Ultraschallwellentherapie und schloss mit den Kontaktdaten des Kosmetikstudios. Ein Berliner Verband sah in dem Beitrag eine "unzulässige geschäftliche Handlung" des Verlages und klagte.
Das Gericht war anderer Ansicht und der Verband scheiterte. Ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Leser kann nach Auffassung des Gerichts erkennen, dass ein Text in einer Rubrik "Anzeigen-Forum" Werbung ist. Ist eine ganze Rubrik so betitelt, muss nicht jede Anzeige einzeln als solche bezeichnet werden und auch nicht im Layout als Anzeige erkennbar sein.
Sie müssen sich selbst informieren
Darin, dass ein in einem "Anzeigen-Forum" erscheinender Titel nicht ausgewogen berichtet, liegt jedenfalls kein Wettbewerbsverstoß. Prüfen Sie dort erscheinende Berichte über Produkte daher stets daran, was über sie anderswo geschrieben wird. Nutzen Sie hierzu die vielfältigen unabhängigen Verbraucherportale oder – zeitschriften.
Wird ein Produkt gelobt, das ein Unternehmen anbietet und das Unternehmen wegen dieses Produktes besonders herausgehoben? So ist auch dieses zumindest dann erlaubt, wenn deutlich erkennbar ist, dass es sich um Werbung handelt. Durch die Kennzeichnung einer Rubrik als "Anzeigen-Seite" oder auf ähnliche Weise müssen Sie nach Ansicht des Gerichts bereits informiert sein, dass Sie keine neutrale Information zu erwarten haben.