Betreutes Wohnen: Vorsicht vor dubiosen Verträgen

Immer mehr Wohnbaugesellschaften, die sich dem Schlagwort "Betreutes Wohnen" widmen, erfüllen nicht einmal die notwendigen sozialen Ansprüche. Statt dessen kassieren unseriöse Unternehmer aufgrund dubioser Klauseln in den Verträgen rücksichtslos ab. Da gerade im Alter die Gebrechen kommen, nutzen Geschäftemacher diese Not schamlos aus, um an dem Leiden anderer zu verdienen.

Vor allem Verträge, die vor dem Einzug in die Wohnungen unterschrieben werden, erweisen sich in zahlreichen Fällen als juristisches Gruselkabinett. Von daher tut jeder gut daran, vor Bezug zuerst das Kleingedruckte zu studieren.

Senioren-Wohnheime

Immer mehr versprechen soziale Wärme und liefern statt dessen die Eiseskälte des freien Marktes. Wer schwerkrank bzw. bettlägerig wird, der darf sofort vor die Türe gesetzt werden.

Und so werden dann auch weiterhin Patienten einfach gegen ihren Willen in ein Krankenhaus oder auf eine Pflegestation verlegt: juristische Fußangeln machen es möglich. Übersehen wird dabei, dass derjenige, der sich heute aus dem aktiven Leben zurückzieht und sich zum betreuten Wohnen entschließt, kaum noch die Kraft besitzt, sich gegen die Juristen von Baugesellschaften durchzusetzen.

Betreutes Wohnen basiert vielmehr auf zwei Säulen: nämlich den baulichen Besonderheiten einerseits und den Dienstleistungen andererseits. Die Menschen dort wollen geborgen sein und erwarten den Schutz vor unseriösen Machenschaften. Doch bis heute gibt es keine Verordnung, das den Begriff "Betreutes Wohnen" rechtlich schützt.

Bindend ist stets, was in den jeweiligen Miet- bzw. Kaufverträgen steht. Die Betroffenen werden mit "Luxus" geködert, ohne zu wissen, dass sich die Wohnbaugesellschaften die Möglichkeit schaffen, die Preise grenzenlos nach oben zu treiben, der Service hingegen lässt mehr als zu wünschen übrig. Mit dem Wissen der Pfleger werden bspw. Verträge mit den Senioren geschlossen, diese werden im Vertrag aber niemals erwähnt. Die Folge: Man wartet vergeblich auf den Pflegedienst, da dieser ohne Vertrag gar nicht kommen darf.

Vorsicht vor unklaren Formulierungen

So wimmelt es in den vorgelegten Vertragsmustern auch von schwammigen Formulierungen. Es gibt weder eine genaue Aufschlüsselung, wie sich die Pauschalen zusammensetzen, noch gibt es Hinweise zu Extrabeiträgen für Sonderleistungen, was der Einzelne hier zu zahlen hat. Von den Senioren wird verlangt, dass das Mitbringen von Goldfischen und Wellensittichen nur mit schriftlicher Zustimmung erfolgen darf. Auch das Einschalten des Heizlüfters ist in vielen Fällen nicht erlaubt. Aus einigen Verträgen geht nicht einmal hervor, ob überhaupt in den Wohnungen selbst Bad und Toilette vorhanden sind.

Völlig ignoriert wird, dass das Heimgesetz u. a. vorschreibt, dass es für Senioren einen besonderen Kündigungsschutz sowie ein Verbot unangemessener Kostenerhöhungen gibt. Marktüblich für altengerecht gebaute Wohnungen ist ein Aufschlag von 20 Prozent, hinzu kommen – je nach Art und Leistung – zwischen 50 und 600 DM an Betreuungskosten. Unseriöse Anbieter aber kassieren ab, ohne Leistungen zu erbringen. Dies gilt selbst für die baulichen Besonderheiten. So sind bspw. in Altenheimen jegliche Stolperstellen zu vermeiden, auch die Tasten an den Aufzügen sollten groß genug sein für zitternde Hände. Handläufe haben in den Zimmern für den nötigen Halt zu sorgen.

Weiter wichtig und auch vorgeschrieben sind eine Notrufbereitschaft sowie ein Hausmeister, der für die alten Menschen einkauft. Gebrechliche Mitbewohner sind von einer Schwester eines ambulanten Sozialdienstes zu versorgen, mit dem der Bauherr einen Betreuungsvertrag abgeschlossen hat.