Wie kann man bei der Grunderwerbssteuer sparen?

Je nach Bundesland fällt die Grunderwerbssteuer verschieden aus. In nächster Zeit wird sie sogar erhöht. Doch es gibt auch hier Möglichkeiten zu sparen. Wir sagen Ihnen, wo Sie genau bei der Grunderwerbssteuer sparen können.

Grunderwerbssteuer in den Bundesländern unterschiedlich hoch
Da die Bundesländer seit dem 1. September 2006 ihren Grunderwerbssteuersatz selbst festlegen können, gibt es stellenweise recht hohe Sätze. So fällt in Hamburg oder Berlin ein Grunderwerbssteuersatz von 4,5% an. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden bald sogar 5% fällig. Insgesamt neun Bundesländer haben bereits die Grunderwerbssteuersätze erhöht.

Was muss bei der Grunderwerbssteuer versteuert werden?
Doch es gibt Strategien, um bei der Grunderwerbssteuer zu sparen. So ist die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer lediglich das Grundstück, das Gebäude selbst, sowie untrennbar damit verbundenes Inventar. Darunter fallen jedoch nicht serienmäßige Einbaumöbel wie Küche, Einbauschränke oder eine Sauna.

Somit kann man diese Positionen aus dem Gesamtkaufpreis ausschließen und im notariellen Kaufvertrag gesondert auflisten, um dadurch einen Steuerbonus zu erhalten. Bei Eigentumswohnungen ist es zudem möglich, die Instandhaltungsrücklage vom Wohnungsverkäufer zu übernehmen und sie aus dem Gesamtkaufpreis heraus rechnen. Auch hier ist es wichtig, dies separat im Kaufvertrag zu erwähnen.

Hausbau: Separate Verträge für Grundstück und Haus
Beim Hausbau kann man durch zwei separate Verträge, jeweils für Grundstückskauf und Hausbau, das Gebäude dem Steuerzugriff entziehen. Bedingung ist dabei, dass zwischen den beiden Verträgen kein zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang besteht.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs besteht dieser Vorteil auch dann, wenn der Grundstücksverkäufer zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Lieferung von Baumaterialien, übernimmt. Werden jedoch Bausatzteile vom Verkäufer auf dem Grundstück aufgebaut, geht man vom Kauf eines bebauten Grundstücks aus, und die Grunderwerbssteuer wird auf den Gesamtkaufpreis berechnet.

Steuerfreiheit
Schließlich gibt es auch hier bestimmte Fälle von Steuerfreiheit. Beispielsweise wenn der Erwerber als Gegenleistung nicht mehr als 2500 Euro für die Immobilie zahlt. Steuerfreiheit ist auch im Falle einer Schenkung, einer Vererbung oder Übertragung durch den Ehegatten möglich.

Im Endeffekt sollte man bei einem geplanten Immobilienkauf schnell handeln, solange die Bundesländer die Grunderwerbssteuer noch nicht auf 5% angehoben hatten. Allerdings macht es wenig Sinn, eine Immobilie ausschließlich wegen der Steuersituation zu erwerben.