Wann lohnt es sich, die 400-Euro-Grenze zu missachten?

Als Student müssen Sie häufig dazuverdienen, um Ihr Studium zu finanzieren. Den Eltern möchte man nicht mehr zur Last fallen, die Ersparnisse reichen hinten und vorne nicht und das BaföG deckt gerade einmal das Notwendigste ab. Also arbeiten Sie. Doch nur die sogenannten 400-Euro-Jobs sind nicht sozialversicherungspflichtig. Erfahren Sie hier, welche Folgen es hat, diese Grenze zu missachten.

Was bedeutet es, die 400-Euro-Grenze zu überschreiten?
Ab einem Verdienst von 400,01 Euro müssen nicht nur Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Auch wenn Sie unter 25 Jahren alt sind, können Sie dann nicht mehr über die Familienversicherung Ihrer Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Sie sollten die Grenze von 400 Euro nicht zu knapp überschreiten.

Bei einem Stundenlohn von 8 Euro, müssen Sie 50 Stunden im Monat arbeiten um die 400-Euro-Grenze zu erreichen. Da Sie für die Krankenversicherung etwa 60 – 70 Euro im Studententarif zahlen müssen, müssen Sie fast 10 Stunden arbeiten, um allein den Krankenversicherungsbeitrag zu verdienen.

Das heißt, Sie arbeiten insgesamt 60 Stunden, also bei 20 Arbeitstagen einen Schnitt von drei Stunden pro Tag. Doch mit dieser Mehrarbeit finanzieren Sie eine Krankenversicherung, die Sie gar nicht brauchen würden, wenn Sie die 400-Euro-Grenze nicht überschritten hätten.

Die Folgen, wenn Sie die 400-Euro-Grenze überschreiten
Sie müssen also noch mehr arbeiten, um wirklich einen höheren Verdienst zu erreichen. Doch beachten Sie, dass Sie im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Als Student erhalten Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung einen besonderen Tarif, der Sie etwa 2/5 des niedrigsten Beitrags eines freiwillig Versicherten kostet.

Der Krankenversicherungsträger verlangt dafür, dass das Studium aber auch Vorrang genießt. Und der Vorrang des Studiums ist dann gegeben, wenn Sie im Semester nicht mehr 20 Stunden pro Woche arbeiten.

So können keine Vollzeitbeschäftigten, die nur als Studenten eingeschrieben sind, um von dem günstigen Beitrag zu profitieren, in den Genuss des niedrigeren Beitrags kommen und so das Solidaritätsprinzip der Gesundheitsvorsorge strapazieren. Während der Semesterferien entfällt die 20-Stunden-Grenze und man darf unbegrenzt viele Stunden arbeiten.

Wenn Sie also 20 Stunden pro Woche arbeiten, so bedeutet dies bei einem Stundenlohn von 8 Euro einen wöchentlichen Verdienst von 160 Euro, bei fünf Arbeitstagen also 32 Euro pro Tag und damit einen Monatsverdienst von etwa 640 Euro, von denen Sie die Krankenversicherung abziehen müssen, so dass Sie effektiv davon zwischen 570 und 580 Euro zur Verfügung haben.

Die experto-Redaktion meint: Das Überschreiten den 400-Euro-Grenze lohnt sich besonders bei hohen Stundenlöhnen. Aber Achtung, Sie sollten sich nicht nur bei wirklichen Jobs, sondern auch bei bezahlten Praktika darüber informieren, ob Sie noch Kindergeldansprüche haben, denn diese sind ab einem Verdienst von 8004 Euro, abzüglich "Werbungskosten", im Jahr gefährdet.