Steuerrabatt: Bis Silvester noch schnell den Maler holen

Bis Jahresende ist nicht mehr viel Zeit, um den Steuerrabatt für Arbeiten an der Privatwohnung auszunutzen. Jeder, der in diesem Jahr weniger als 6.000 € an Handwerkerlöhnen für haushaltsnahe Dienstleistungen ausgegeben hat, hat noch etwas gut beim Staat.

Steuerrabatt für haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den begünstigten Arbeiten gehört alles, was an einer bestehenden, selbst genutzten Wohnung gerichtet wird: Maler- und Tapezierarbeiten, Wartung und Reparatur an der Heizungsanlage, Klempnerarbeiten, Renovierungen und Reparaturen an Dach und Fassade, der Einbau einer neuen Küche, sowie Wartungen und Ergänzungen an den installierten Elektro- Netzwerk- oder Telefonkabeln. Selbst Schornsteinfeger und Gärtner dürfen Sie dem Fiskus auf die Rechnung setzen.

Steuerrabatt nur bei bargeldloser Bezahlung

Bis zu 6.000 € im Jahr an Handwerkerlöhnen dürfen so zusammenkommen. Dann kann der Steuerpflichtige davon 20% – also bis zu 1.200 € – an Steuerrabatt für sich einfordern. Aber wohlgemerkt: gerechnet werden nur die Löhne (einschließlich Fahrtkosten), Kosten für Arbeitsmaterialen bleiben hingegen unberücksichtigt. Voraussetzung für den Steuerrabatt ist, dass die Bezahlung des Handwerkers bargeldlos per Überweisung erfolgt. Formlose Zahlungen auf die Hand gegen Quittung reichen also nicht.

Steuerrabatt: Hier finden Sie die Anträge für Ihren Steuervorteil

Nutzen Sie Ihre Steuervorteile und nehmen Sie hierbei direkt die Hilfen des Bundesfinanzministerium in Anspruch. Unter www.bundesfinanzministerium.de lesen Sie alle Einzelheiten zum Steuerrabatt (Suchfunktion mit den Begriffen „Anwendungsschreiben zu § 35 a EStG“ vom 15.02.2010). Im Anschluss an die behördliche Weisung des Ministers an die Oberfinanzbehörden folgt eine komplette Liste der förderfähigen Handwerkerarbeiten nebst Antragsmustern.

Bildnachweis: RAM / stock.adobe.com