Steuern sparen im Herbst – so geht’s

Draußen färben sich die Blätter. Es ist Herbst und im Garten herrscht Hochbetrieb. Wer nicht selbst graben und Zweige schneiden will, beauftragt einen Gärtner. Jetzt fallen nicht nur die Blätter, sondern auch Kosten an. Die können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung.

Steuern sparen im Herbst

Gehört Ihr Garten zu Ihrem selbst bewohnten Domizil, mindern die Leistungen eines Gärtners Ihre Steuer. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Handelt es sich um eine Handwerkerleitung oder um eine haushaltsnahe Dienstleistung? Unterscheiden lassen sich die beiden Bereiche nicht immer einfach.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Leistungen, die normal von einem Familienmitglied im Rahmen der hauswirtschaftlichen Tätigkeit erbracht werden und regelmäßig anfallen. Übertragen auf die Gartenarbeit gehören zu den hauswirtschaftlichen Dienstleistungen zum Beispiel das Mähen des Rasens, das Fegen des Laubs oder das Schneiden der Hecken. Spätestens wenn der bisher naturbelassene Garten neu gestaltet wird, handelt es sich um eine Handwerkerleistung.

Unterschiedliche Förderung

Die beiden Bereiche müssen deshalb unterschieden werden, da sie steuerlich nicht gleich gefördert werden. Zwar können in beiden Fällen 20 Prozent der Ausgaben für Arbeitsleistung für Maschinen-Fahrzeugkosten (Wegegeld) in der Steuererklärung angesetzt werden, doch die maximale steuerliche Förderung unterscheidet sich. Während der Höchstbetrag bei den Handwerkerleistungen bei 1200 EUR im Jahr liegt, können die Dienstleistungen bei 4000 EUR im Jahr angesetzt werden.

Zahlung muss per Überweisung erfolgt sein

Achtung: Das Finanzamt gewährt Ihnen die steuerliche Förderung nur, wenn Sie eine Rechnung vorweisen können und die Zahlung per Überweisung erfolgt ist. Barzahlungen werden steuerlich nicht gefördert. Da nur Arbeits- und Maschinenkosten angesetzt werden, ist es am einfachsten, wenn die Rechnung diese Position getrennt von den Materialkosten ausweist. Das Finanzamt erkennt die Kosten inklusive Umsatzsteuer an.

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