Steuern sparen beim Autofahren

Die meisten Autofahrer und Pendler in Deutschland wissen, dass sich die Entfernungspauschale von der Steuer absetzen lässt. Dass man jedoch auch Fahrten zu einer Bewerbung oder Umzugsfahrten absetzen kann, wissen die Wenigsten. Hier finden Sie eine Übersicht.

Es bleibt nicht nur bei 30 Cent pro Entfernungskilometer. Vieles, was mit der Benutzung des eigenen Fahrzeugs zusammenhängt, lässt sich von der Steuer absetzen. Beispielsweise angefangen bei wechselnden Arbeitsstätten. Pendelt man nämlich eine Woche nach Frankfurt und eine nach Düsseldorf, so ist der doppelte Betrag pro Entfernungskilometer von der Einkommenssteuer absetzbar.

Fortbildungen

Ähnlich ist es bei Fahrten zu Fortbildungsstätten, diese können mit 30 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer (also nicht nur die einfache Entfernung, wie bei der Entfernungspauschale) berechnet werden. Doch dies gilt nur dann, wenn die Fortbildungsstätte nicht zugleich der regelmäßige Ausbildungsort ist – ansonsten gilt die normale Entfernungspauschale. Fahrten, die dazu dienen, Arbeitsmittel, wie Fachliteratur oder Schreibtisch, zu erwerben, können mit 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden.

Wichtig: Die Höchstgrenze für Arbeitszimmerwerbungskosten von 1.250 Euro pro Jahr wird in diesem Fall nicht mitgerechnet. Die Fahrt zum Vorstellungsgespräch ist auch absetzbar, mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer und zwar in beide Richtungen.

Umzüge

Wie erwähnt, sind auch bei Umzügen Fahrtkosten mit 30 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer abzugsfähig. Zu Beachten ist auch, dass der Pauschalbetrag für sonstige Umzugsauslagen seit dem 1. August 2011 erhöht wurde – für Verheiratete auf 1.283 Euro, für Alleinstehende auf 641 Euro. Der Umzugspauschalbetrag erhöht sich zudem bei jeder weiteren Person im Haushalt um 383 Euro. Wenn die Umzugskosten höher als die Pauschale sind, kann man die Aufwendungen, und somit auch die Fahrtkosten durch Einzelnachweis geltend machen.

Arztbesuche

Schließlich sind auch Artzbesuche mit 30 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer absetzbar, beispielsweise bei nicht erstatteten Gesundheitsausgaben für Behandlung oder Medikamente. [mv]