Steuerklassenwahl 2013 zur Steuerersparnis nutzen

Die Steuerklassenwahl 2013 ist für Ehegatten von Bedeutung, bei denen beide Eheleute Arbeitslohn beziehen. Wenn Sie hier richtig kombinieren, können Sie bei optimaler Wahl der Steuerklasse die monatliche Lohnsteuer schon einmal deutlich reduzieren.

Die Steuerklassenwahl 2013 betrifft wie jedes Jahr nur Eheleute, die beide Arbeitslohn beziehen. In diesem Fall können die Eheleute wählen, ob sie sich im Rahmen ihrer Steuerklassenwahl beide in Steuerklasse IV einordnen, oder ob der Höherverdienende nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert wird.

Steuerklassenwahl 2013: Die Steuerklassen

Die Steuerklassenkombination IV/IV
ist der sogenannte Regelfall. Wird keine andere Steuerklassenwahl
getroffen, werden Eheleute in diese Steuerklassen eingeordnet. Die
Überlegung dabei: Beide Ehegatten verdienen gleich viel.

Steuerklassenwahl 2013: Die Kombination III/V

Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe
der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten in etwa der zu erwartenden
Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte
Ehegatte ca. 60 Prozent, der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40
Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.

Bei dieser Steuerklassenwahl
ist der Steuerabzug bei der Steuerklasse V verhältnismäßig höher als
bei den Steuerklassen III und IV. Dies beruht unter anderem darauf, dass
der Grundfreibetrag von Steuerklasse V nicht, dafür aber in doppelter
Höhe bei der Steuerklasse III berücksichtigt wird. Darüber hinaus besteht für Ehegatten noch die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV nach dem Faktorverfahren zu wählen.

Tabellen zur Steuerklassenwahl 2013

Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder haben einige Tabellen ausgearbeitet, um Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl 2013 zu erleichtern. Daraus können Arbeitnehmer-Ehegatten die für sie günstigste Steuerklassenkombination ablesen.

Aus den Tabellen können die Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen. Wichtig: Sind Freibeträge zu berücksichtigen, müssen diese vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abgezogen werden.

Wann sind die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2013 anwendbar?

Die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2013 können Arbeitnehmer-Ehegatten die Wahl der Steuerklassenkombination erleichtern. Sie sind allerdings nur genau, wenn die Monatslöhne über das ganze Jahr weitgehend konstant bleiben.

Im Übrigen besagt die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer noch nichts über die Höhe Ihrer Jahressteuerschuld. Die von Ihrem Arbeitslohn einbehaltenen Beträge an Lohnsteuer stellen nur Vorauszahlungen auf Ihre endgültige Jahressteuerschuld dar. In welcher Höhe sich nach Ablauf des Jahres Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben, lässt sich nicht allgemein sagen, denn hierbei kommt es immer auf die Verhältnisse des Einzelfalles und auch von Ihrer Steuerklassenwahl 2013 an.

Je nach Steuerklassenwahl können Vorauszahlungen festgesetzt werden

Ferner sollten Sie bedenken, dass das Finanzamt bei einer für Sie günstigen Steuerklassenwahl 2013 auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen kann, wenn es davon ausgehen kann, dass die Jahressteuerschuld die einzubehaltende Lohnsteuer um mindestens 400 Euro im Kalenderjahr übersteigt.

Schließlich sollten Sie bei Ihrer Steuerklassenwahl 2013 noch berücksichtigen, dass die von Ihnen gewählte Kombination auch die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Elterngeld etc. oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen kann.

Meine Empfehlung: Rechnen Sie damit, in 2013 Lohnersatzleistungen zu bekommen, sollten Sie vor Ihrer Steuerklassenwahl hierzu den zuständigen Sozialleistungsträger befragen.

Änderung der Steuerklassenwahl beantragen

Ein Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens im Laufe des Jahres 2013 kann in der Regel nur einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2013, beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden.

Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen. So kann in Fällen, in denen im Laufe des Jahres 2013 ein Ehegatte keinen Arbeitslohn mehr bezieht (z. B. Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis) oder verstirbt, bis zum 30. November 2013 auch noch ein weiteres Mal ein Steuerklassenwechsel vorgenommen oder das Faktorverfahren angewendet werden.

Entsprechendes gilt, wenn ein Ehegatte nach vorangegangener Arbeitslosigkeit wieder Arbeitslohn bezieht, nach einer Elternzeit das Dienstverhältnis wieder aufnimmt oder wenn sich die Ehegatten im Laufe des Jahres auf Dauer trennen.

Zwei Tabellen zur Steuerklassenwahl

Für die Steuerklassenwahl 2013 gibt es zwei Tabellen. Die Tabelle I verwenden Sie, wenn der höher verdienende Ehegatte in allen Zweigen sozialversichert ist (z. B. auch bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung).

Die Tabelle II verwenden Sie für Ihre Steuerklassenwahl 2013 dann, wenn der höher verdienende Ehegatte in keinem Zweig sozialversichert ist und keinen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung erhält (z. B. privat krankenversicherte Beamte).

Hier finden Sie die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2013

Die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2013 finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums der Finanzen. Das entsprechende Dokument enthält neben einigen Erläuterungen auch Beispiele zur Bestimmung der günstigsten Steuerklassenkombination für das Jahr 2013.