So können Sie Ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Stellt das heimische Büro nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar, können Sie Ihr Home-Office in der Regel nur bis zu einer Höhe von 1.250 Euro absetzen. Mit einem kleinen Trick können Sie Ihr Arbeitszimmer aber vollständig von der Steuer absetzen.

Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sorgen immer wieder für Streitigkeiten zwischen Steuerzahlern und Finanzamt. Denn: Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind nur dann in voller Höhe von der Steuer absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, steht aber auch kein anderer Arbeitsplatz als der in der Wohnung zur Verfügung, ist der Steuerabzug beschränkt auf 1.250 Euro.

Das Arbeitszimmer voll von der Steuer absetzen

In den meisten Fällen, in denen auch von zu Hause gearbeitet wird,
können die Kosten für das Arbeitszimmer somit gar nicht von der Steuer
abgesetzt werden oder der Steuerabzug ist auf 1.250 Euro beschränkt.

Diese gesetzlichen Einschränkungen gelten aber nicht, wenn Sie als
Arbeitnehmer Ihrem Chef bzw. Arbeitgeber Ihr Arbeitszimmer vermieten.
Vermieten Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer an Ihren Arbeitgeber, können
Sie auch sämtliche Kosten von der Steuer absetzen. Dies bezieht sich
nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs auch auf die
anteiligen Kosten, die auf die Gemeinschaftsflächen entfallen (Az. IX B
131/11).

Miete für Ihr Arbeitszimmer statt Gehaltserhöhung

Überlegen Sie doch einfach mal, ob es für Sie nicht steuerlich günstiger wäre, anstatt einer Gehaltserhöhung mit Ihrem Arbeitgeber über einen Mietvertrag für Ihr häusliches Arbeitszimmer zu sprechen. Für den hierdurch möglicherweise erreichten Steuervorteil lohnt es sich häufig, auf eine Gehaltserhöhung zu verzichten.

Wann können Sie Ihr Arbeitszimmer voll von der Steuer absetzen?

Das Finanzamt erkennt einen Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber nur an, wenn er im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers geschlossen wurde. Ist dies gegeben, wird Ihr Arbeitszimmer als betriebliches Home-Office eingestuft. Liegt der Abschluss des Mietvertrages hingegen zum überwiegenden Teil in Ihrem Interesse, stellen die Mietzahlungen eine Gehaltskomponente dar, sodass Sie die Kosten für Ihr Arbeitszimmer nicht voll von der Steuer absetzen können.

Ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers wird in der Regel vorliegen, wenn in Ihrem Unternehmen kein geeignetes Arbeitszimmer vorhanden ist, zusätzliche Räume – z. B. auch für Kollegen von Ihnen – angemietet werden mussten oder zu unüblichen Zeiten Arbeit am PC anfallen und diese dann von zu Hause aus erledigt werden müssen.

Insbesondere der letzte Punkt lässt sich nutzen, um das häusliche Arbeitszimmer voll von der Steuer abzusetzen. Denn: Häufig wird die Arbeit im heimischen Büro ja nach Feierabend oder am Wochenende erledigt. Denken Sie beispielweise an den Außendienstler, der nach der Reisetätigkeit seine Besuchsprotokolle zu Hause schreibt.

Höhe der Miete für das häusliche Arbeitszimmer

Wenn Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer voll von der Steuer absetzen wollen und Sie das Finanzamt von dem überwiegenden Interesse Ihres Arbeitgebers überzeugen können, dann muss die Miete nicht einmal der ortsüblichen Miete entsprechen.

Meine Empfehlung: Arbeiten Sie öfter von zu Hause aus, können Sie die Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer bisher aber nicht oder nur beschränkt von der Steuer absetzen, prüfen Sie, ob Sie bei einer Vermietung Ihres Home-Büros steuerliche Vorteile haben.