Sind Kreditzinsen steuerlich absetzbar?

Können Kreditzinsen eigentlich von der Steuer abgesetzt werden? Ja, das ist möglich. Dabei kommt es jedoch darauf an, wofür der Kredit verwendet wurde. Lesen Sie hier, wann Sie Kreditzinsen steuerlich geltend machen können.

Sicher haben Sie sich bei der jährlichen Steuererklärung schon einmal gefragt, ob die Zinsen für Ihren laufenden Kredit steuerlich absetzbar sind. Die Antwort lautet ja und nein. Wenn Sie den Kredit für eine Reise, neue Möbel oder andere Konsumgüter aufgenommen haben, können Sie die Kreditzinsen nicht bei der Steuer geltend machen.

Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie den Kredit für Anschaffungen genutzt haben, mit denen Sie steuerpflichtige Einnahmen gemacht haben. Die Kreditzinsen können Sie dann in der Steuererklärung als Werbungskosten anrechnen lassen.

Wann können Kreditzinsen von der Steuer abgesetzt werden?

Immobilienerwerb

Sie haben einen Kredit aufgenommen, um ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu erwerben? Wenn Sie diese nach dem Kauf vermieten und damit ein Einkommen erzielen, können Sie die Zinsen des Immobilienkredits bei der Steuer geltend machen. Wenn Sie die Immobilie dagegen selbst nutzen, können Sie die Kreditzinsen nicht absetzen.

Nutzen Sie allerdings nur einen Teil der Immobilie (Sie möchten z.B. ein Zweifamilienhaus kaufen und eine Wohnung vermieten), können Sie die Kreditzinsen für den vermieteten Teil steuerlich geltend machen. Das geht jedoch nur, wenn Sie für die Immobilie zwei Kredite aufgenommen haben, denn Sie müssen für die vermietete Wohnung einen separaten Kreditbetrag in der Steuererklärung angeben.

Zweitwohnung

Falls Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt beziehen müssen, können Sie die Kosten für den dafür aufgenommenen Kredit steuerlich absetzen.

Autokauf

Kreditzinsen für einen Autokredit können Sie, genau wie beim Immobilienerwerb, nur dann absetzen, wenn Sie den Wagen nutzen, um Einnahmen zu erzielen (z. B. selbstständige Tätigkeit im Außendienst, selbstständiger Taxifahrer). Falls Sie das Auto nicht nur beruflich nutzen, ist es wichtig, dass Sie Buch bzgl. der Nutzung führen, sodass die private Nutzung abgegrenzt werden kann. Bei ausschließlich beruflicher Nutzung können Sie die Kreditzinsen ohne Beschränkung von der Steuer absetzen.

Freiberufler und Selbstständige

Als Freiberufler können Sie Kreditzinsen steuerlich absetzen, wenn Sie das Darlehen für eine betriebliche Investition genutzt haben (z. B. Computer oder andere Arbeitsgeräte). Als Nachweis gilt der Kaufbeleg der Anschaffung. Nehmen Sie als Selbstständiger einen Kredit für notwendige Investitionen auf, können Sie die Kreditzinsen bei der Steuererklärung geltend machen.