Wer war wann in der Spielbank?
Schon seit Jahren kann das Finanzamt nachprüfen, ob ein bestimmter Steuerpflichtiger an einem bestimmten Tag auch tatsächlich die Spielbank aufgesucht hat. Hintergrund ist hier das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. Im Volksmund auch Geldwäschegesetz genannt.
Nur mit Ausweis in die Spielbank
Das Geldwäschegesetz schreibt nämlich in Spielbanken vor, dass sie
ihre Besucher identifizieren müssen. Daher kann man ohne Vorlage seines
Personalausweises oder seines Reisepasses überhaupt keine Spielbank
besuchen. Der Ausweis muss dabei nicht nur vorgezeigt werden, sondern
wird auch von der Spielbank registriert.
Fiskus kann Registrierung des Ausweises prüfen
Auf diese Weise kann der Fiskus auch noch deutlich später nach prüfen,
ob ein Steuerpflichtiger an einem bestimmten Tag die Spielbank
tatsächlich aufgesucht hat.
Auch Geldtransfers werden gespeichert
In 2012 wurden die Regelungen des Geldwäschegesetzes jedoch weiter modifiziert bzw. verschärft. In § 3 Abs. 3 des Geldwäschegesetzes wurde den Betreibern von Spielbanken "die Pflicht zur Identifizierung von Kunden, die Spielmarken im Wert von 2000 Euro oder mehr kaufen oder verkaufen" auferlegt.
Alles ab 2000 Euro
Weiter heißt es in der Vorschrift: "Der Identifizierungspflicht kann auch dadurch nachgekommen werden, dass die Kunden bereits beim Betreten der Spielbank identifiziert werden, sofern vom Verpflichteten zusätzlich sichergestellt wird, dass jede Transaktion im Wert von 2000 Euro oder mehr im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf oder Tausch von Spielmarken dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden kann."
Fazit: Schwarzgeld oder Spielbankgewinn?
Wer daher bisher ungeklärte Geldzuwächse durch Gewinne in einer Spielbank erklären möchte, sollte nicht nur an entsprechenden Tagen auch tatsächlich in der Spielbank gewesen sein, sondern auch tatsächlich diese Gewinne erzielt haben. Anderenfalls wird das Finanzamt weiterhin hier eine Steuerhinterziehung annehmen.