Rürup 2013: Höhere Steuervorteile nutzen

Für die Rürup-Rente gibt es 2013 höhere Steuervorteile. Nicht alle Sparer werden davon allerdings in gleichem Umfang profitieren. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen zeigen, für wen Rürup geeignet ist und welche Änderungen Sie im Jahr 2013 beachten sollten.

Die Rürup-Rente ist auch im Jahr 2013 vor allem für Selbstständige interessant, die weder einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge noch auf eine Riester-Förderung haben. Insofern ergeben sich bei den Vorteilen der Rürup-Rente im Jahr 2013 keine Änderungen.

Rürup 2013: Vorteile bei der Steuer

Wenn Sie einen Rürup-Vertrag im Jahr 2013 abschließen, können Sie Einzahlungen in Höhe von 20.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) geltend machen. In diesem Jahr erkennt das Finanzamt 76 Prozent des eingezahlten Betrages als Sonderausgabe an. Im letzten Jahr waren es noch 74 Prozent.

Damit können Sie mit Rürup im Jahr 2013 insgesamt 15.200 Euro bzw.
30.400 Euro steuerlich geltend machen. Eine durchaus positive
Entwicklung!

Nicht alle Sparer können bei Rürup 2013 die Änderungen voll nutzen

Nicht alle Rürup-Sparer werden im Jahr 2013 von den Änderungen
profitieren. Denn: Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder in
ein Versorgungswerk (z. B. für Ärzte oder Anwälte) reduzieren den
maximal möglichen Steuervorteil. Wer beispielsweise in sein
Versorgungswerk im Jahr 2013 5.000 Euro einzahlt, kann nur noch maximal
15.000 Euro Rürup-Beträge in seiner Steuererklärung geltend machen.

Rürup-Rente gibt es erst ab dem 62. Lebensjahr

Wer seinen Rürup-Vertrag im Jahr 2013 abschließt, bekommt die Rente daraus frühestens mit dem 62. Lebensjahr. Im Jahr 2011 bekam man die Rürup-Rente bereits mit dem 60. Lebensjahr. Diese Änderung bei Rürup ist daher eher negativ zu beurteilen.

Auch Rürup 2013 ohne Kapitalwahlrecht

Ausgezahlt werden die Rürup-Beträge 2013 nur als lebenslange Rente. Anders als bei anderen Vorsorgealternativen gibt es bei Rürup kein Kapitalwahlrecht. Auch Teilzahlungen oder eine vorzeitige Kündigung sind nicht möglich.

Damit ergibt sich ein weiteres gravierendes Problem. Wenn Sie einmal dringend Geld benötigen, kommen Sie nicht an Ihre eingezahlten Rürup-Beträge heran. Auch diesbezüglich gibt es bei Rürup im Jahr 2013 keine positiven Änderungen.

Meine Empfehlung: Vermeiden Sie zu hohe und starre Zahlungspläne. Setzen Sie vor allem auf flexible Pläne, sodass Sie Ihre Einzahlungen auf Ihre persönliche Situation abstimmen können.

Die Rürup-Varianten 2013

Bei Abschluss eines Rürup-Vertrages im Jahr 2013 können Sie zwischen der klassischen Versicherung, einer fondsbasierten Versicherung und einem Fondssparplan wählen. Der Vorteil für Sie bei einer klassischen Versicherung: Bereits zum Abschlusstermin wird Ihnen eine feste Mindestrente garantiert.

Meine Empfehlung: Rürup-Verträge sind in Bezug auf Beitragszahlungen äußert flexibel. Je nach Vereinbarung können Sie neben laufenden Zahlungen auch Einmalzahlungen leisten. Nutzen Sie Einmalzahlungen als Selbstständiger und Freiberufler vor allem zum Jahresende, wenn Sie sich über den Gewinn des Jahres im Klaren sind.

Da es bei Fonds immer zu Verlusten kommen kann, empfehlen sich fondsbasierte Rürup-Verträge auch im Jahr 2013 nur dann, wenn der Grundbedarf im Alter – beispielsweise durch die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung – gesichert ist.