Pokern kann Steuern kosten!

Pokern ist für viele ein beliebter Freizeitsport. Kein Mensch kommt auf die Idee, dass ein Pokergewinn der Einkommensteuer unterliegen könnte. Das Finanzgericht Köln hat die Welt jedoch eines Besseren belehrt. Lesen Sie die Details zum Thema Pokern und Steuern, damit Sie nicht in die Steuerfalle für Zocker tappen.

Pokergewinne steuerpflichtig?

Das Finanzgericht Köln hat aktuell unter dem Aktenzeichen 12 K 1136/11 entschieden, dass die Gewinne aus Pokerturnieren eines Flugkapitäns der Einkommensteuer zu unterwerfen sind. Neben den Gewinnen aus den Turnieren gilt selbiges für etwaige Werbe- oder auch Fernsehhonorare, die aufgrund der Erfolge in den Pokerturnieren vereinnahmt werden können.

Glück im Pokerspiel – Unglück bei der Steuer

Der Grund, warum das Finanzgericht Köln eine Steuerpflicht bei erfolgreichen Pokerspielern sieht, ist allerdings in den Details des hier entschiedenen Einzelfalls gegeben.

Im Urteilssachverhalt hatte der pokernde Kapitän sehr nachhaltig und gewissermaßen berufsmäßig immer wieder an entsprechenden Turnieren teilgenommen. Da die Turniere auch sehr häufig, sehr erfolgreich abgeschlossen wurden, führte das Finanzamt den entsprechenden Erfolg nicht nur auf ein glückliches Händchen beim Pokern zurück.

Vielmehr ging der Fiskus, und dementsprechend auch das erstinstanzliche Finanzgericht Köln, davon aus, dass der Erfolg beim Pokern auch auf individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie entsprechenden analytischen und psychologischen Fähigkeiten des pokernden Flugkapitäns basiert. Dass es sich damit nicht nur um Glück handelt, sondern sozusagen um den Erfolg im Rahmen einer Art von Sportart, können entsprechende Einnahmen der Einkommensteuer unterworfen werden, wenn sie nachhaltig erzielt werden.

Revision zugelassen

Das Finanzgericht Köln hat jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Ob diese jedoch auch wirklich eingelegt wurde bzw. ob der Flugkapitän sich mit der Steuerpflicht begnügt hat, ist derzeit unklar.

Dennoch: Pokern nicht immer steuerpflichtig

Für alle Hobbyspieler sei jedoch an dieser Stelle Entwarnung gegeben. Nicht jeder Gewinn beim Pokern muss zukünftig der Einkommensteuer unterworfen werden. Dies gilt auch, wenn ein Hobbyspieler vereinzelt Pokerturniere für sich entscheiden kann. Eine Einkommenssteuerpflicht der Pokergewinne ist insoweit nur gegeben, wenn die Teilnahme an den Pokerturnieren in gewisser Art berufsmäßig organisiert ist und eine gewisse Nachhaltigkeit herrscht. Ebenso muss trotz der nachhaltigen Tätigkeit auch ein entsprechender Erfolg bestehen, damit keine steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegt.