Ortszuschlag: Mehr Geld für Beamte

Der Ortszuschlag ist im sogenannten Bundesangestelltentarifvertrag geregelt. Allerdings ist der Begriff irreführend, da es ihn nicht mehr gibt und durch Familienzuschlag ersetzt wurde. Was genau er bedeutet, erfahren Sie hier.

Beim Ortszuschlag
handelte es sich früher um als Teil der Vergütung zusätzliche gezahlte Beiträge für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes. Der Ortszuschlag hat nichts mit Ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz zu tun. Er ist der alte Begriff für den heutigen Familien- oder Verheiratetenzuschlag, der sich in Stufen staffelt, die sich an den Familienverhältnissen des Angestellten orientieren.

Um den Familienzuschlag der Stufe 1 zu erhalten, muss der Antragsteller entweder verwitwet sein, geschieden und unterhaltspflichtig oder verheiratet. Für den Ortszuschlag der Stufe 2 muss er Kinder haben, die bei ihm im Haushalt leben.

Mit diesem Zuschlag soll garantiert werden, dass alle Beamte unabhängig von der familiären Situation vom gleichen Lebensstandard profitieren können. Somit ist gewährleistet, dass Beamte mit vielen Kindern beispielsweise einen höheren Anspruch auf den Ortszuschlag haben. Der Zuschlag setzt sich zusammen aus dem kinderbezogenen und dem ehebezogenen Teil.

Ortszuschlag: Beamte erhalten mehr Geld

Der Familienzuschlag besteht aus einem ehebezogenen und einem kinderbezogenen Teil. Beamte, die Kindergeld beziehen, können also zusätzlich den Ortszuschlag erhalten. Für jedes Kind ist ein bestimmter Betrag festgelegt, für das erste Kind erhalten Beamte ca. 115 Euro monatlich dazu, für das zweite Kind 99 Euro. Um den kinderbezogenen Ortszuschlag zu erhalten, muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Um den ehegattenbezogenen Teil zu kassieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass man verheiratet, verwitwet oder geschieden und noch unterhaltspflichtig ist. Übrigens reicht in vielen Bundesländern auch die eingetragene Lebenspartnerschaft aus, um den ehebezogenen Teil zu erhalten.

Höhe des Ortzuschlags

Die Höhe des Ortszuschlags, oder heute besser Familienzuschlag, variiert je nach Bundesland und je nach Besoldungsgruppe. Daher kann nicht allgemein gesagt werden, wie hoch der Ortszuschlag ausfällt. Beim Bund beträgt der Familienzuschlag der Stufe 1 120,58 Euro für die Besoldungsgruppe A2 bis A8 und 126,62 Euro für die übrigen Besoldungsgruppen.