Lohnsteuer für Studenten – darauf sollten Sie achten!

Viele Studenten müssen, um ihr Studium zu finanzieren, arbeiten. Doch Verdienst weckt Begehrlichkeiten seitens des Finanzamtes. Lesen Sie hier, was Sie als Student bezüglich der Lohnsteuer beachten müssen, um nicht mehr zu zahlen, als unbedingt nötig.

Wie das Finanzamt Studenten behandelt
Beachten Sie, dass Sie steuerlich als ganz normaler Arbeitnehmer gelten – auch als Student. Anders als in der Sozialversicherung gibt es für Studenten keine besonderen Einkommensgrenzen, bei deren Unterschreitung Ihr Verdienst von Abgaben befreit ist. Das heißt, es gilt auch für Sie der jeweilige Grundfreibetrag (das heißt im Jahr 2011 8004 Euro). Liegt Ihr Einkommen (nach Abzug der Werbungskosten) unterhalb des Grundfreibetrages, so erhalten Sie die zu viel gezahlte Einkommensteuer über den Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt zurück.

In der Regel arbeiten Sie als Student auf Lohnsteuerkarte. Das heißt, dass Sie Ihre Lohnsteuerkarte des Vorjahres bei Ihrem Arbeitgeber abgeben. Erst mit der Umstellung auf das ELSTAM-Verfahren zu Beginn des Jahres 2012 wird die Lohnsteuerkarte elektronisch geführt. Wechseln Sie innerhalb eines Jahres den Arbeitgeber (etwa, weil Sie nur in den Semesterferien arbeiten), so sollten Sie darauf achten, die Lohnsteuerkarte zeitig zurückzuerhalten, da sonst der neue Arbeitgeber keine Steuern abführen kann und Ihnen daher kein Gehalt ausgezahlt werden kann.

Achten Sie auf Ihren Verdienst
In der Lohnsteuerkarte müssen sämtliche Angaben, wie Lohnsteuerklasse, Konfession etc. korrekt eingetragen sein. Nur so können auch die richtigen Steuern abgeführt werden. Aber Vorsicht! Das Finanzamt rechnet mit konstanten Einkünften. Erzielen Sie im ersten Monat ein Einkommen von beispielsweise 700 Euro (auf den Monat umgerechnet läge die Einkommensgrenze bei 667 Euro), so führt Ihr Arbeitgeber den entsprechenden Steuerbetrag jeden Monat ab, weil das Finanzamt damit rechnet, dass Sie für die gesamte Beschäftigungsdauer in diesem Jahr durchgehend 700 Euro verdienen und so mit 8400 Euro über der Einkommensgrenze liegen.

Verdienen Sie aber nur 10 Monate 700 Euro und in den anderen beiden Monaten jeweils 400 Euro, so liegen Sie insgesamt unterhalb der Einkommensgrenze des Jahres, sodass Sie zu viel Steuern bezahlt haben. Eine Rückerstattung erfolgt ebenso im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs, wie die Berücksichtigung von Sonderausgaben und Werbungskosten. Ihre Fachbuchanschaffungen können Sie also beispielsweise beim Lohnsteuerjahresausgleich mit entsprechenden Belegen als Werbungskosten geltend machen.

Beachten Sie, dass Sie zur Vorlage einer Steuererklärung dann verpflichtet sind, wenn Sie die Einkommensgrenze überschreiten. Hierbei ist jedoch nicht Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen relevant, sondern das Einkommen, mit dem das Finanzamt rechnet. Von Ihrem tatsächlichen Einkommen erfährt das Finanzamt erst durch Ihre Steuererklärung.