Für falschen Anlagetipp muss der Steuerberater haften

Steuerberater müssen für falsche Anlageempfehlungen Schadensersatz leisten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgericht Coburg hervor, welches einen Berater verurteilte, rund 560.000 Euro Verlust seines Mandanten aus Termingeschäften zu erstatten.
Der Fall: Ein unerfahrender Anleger hatte einen unverlangten Anruf eines Anlagevermittlers erhalten. Dieser bot ihm ein Termingeschäft an. Der Anleger leitete das Angebot an seinen Steuerberater zur Prüfung weiter, der sich für das Geschäft aussprach. Doch die Anlagefirma unterschlug das Geld.

Ein Steuerberater, der seinem Mandanten eine falsche Anlageempfehlung gibt, muss diesem für dessen erlittene Verluste Schadensersatz zahlen. So urteilte das Landgericht Coburg (Az.: 23 O 696/00 v. 27.03.2002). Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters musste nun den Schaden in voller Höhe übernehmen.

Tipp: Das Urteil hat über Termingeschäfte hinaus Bedeutung. Häufig vertreiben Anbieter geschlossener Fonds ihre Angebote über Steuerberater. Manche Investoren folgen zudem dem Rat von Fondsanbietern und lassen Produkte durch Steuerberater prüfen. Wenn Dieser eine Kapitalanlage empfiehlt, muss er auf die Risiken hinweisen, zum Beispiel auf die Gefahr eines Totalverlustes und ganz besonders auf das einer persönlichen Haftung des Anlegers. Das Steuerberatungsgesetz schreibt Steuerberatern vor, eine Berufshaftpflicht über mindestens 250.000 Euro abzuschließen.

 Extra-Tipp: Dokumentieren Sie selbst Telefongespräche mit Ihrem Steuerberater detailliert (Datum, Uhrzeit, Gesprächszusammenfassung). Die kleine Mühe lohnt sich, falls Sie später vor Gericht die Berater-Empfehlungen beweisen müssen.