Finanzplanung: Steuertipp – Alle Jahre wieder…

...aber in 2008 besonders attraktiv: Reduzierung des zu versteuernden Einkommens mit festverzinslichen Wertpapieren! Mit den negativ anzurechnenden "Stückzinsen" aus festverzinslichen Papieren können Anleger in 2008 ihr Einkommen mindern und profitieren zudem in 2009 von dem pauschalen Steuersatz der Abgeltungsteuer.

Bei einer Anleihe werden die zeitanteiligen Zinsen, die seit dem letzten Zinszahlungstermin angefallen sind, als "Stückzinsen" bezeichnet. Wer eine bereits laufende Anleihe zwischen zwei Zinsterminen erwirbt, muss dem Vorbesitzer der Anleihe die ihm zustehenden Zinsen bezahlen, da der neue Inhaber der Anleihe am Zinstermin die Zinsen für die ganze Zinsperiode erhält, obwohl sie ihm nicht in vollem Umfang zustehen. Der Käufer kann diese gezahlten Stückzinsen im Jahr der Anschaffung als negative Einnahmen mit anderen, positiven Kapitaleinkünften verrechnen. Verbleibt ein negativer Saldo, so kann der Betrag sogar mit anderen Einkunftsarten wie z.B. Gehalt oder Miete verrechnet werden.

Besonders beliebt sind dabei Anleihen, die einen jährlichen Zinstermin im Januar haben. Beim Erwerb dieser Anleihen zum Jahresende sind die zwischenzeitlich aufgelaufenen Stückzinsen entsprechend hoch. Wer zudem ein "Bonitätsrisiko" eingehen mag, erwirbt eine besonders hochverzinsliche Unternehmensanleihe.

Der besondere Vorteil in diesem Jahr liegt in der Einführung der "Abgeltungsteuer" ab 01.01.2009. Ab dann werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen (hier: Zinszahlung aus der Anleihe) pauschal mit 25% (zzgl. Soli und evtl. Kirchensteuer, max. rund 28%) versteuert.

Wer also einen persönlichen Steuersatz deutlich über der Pauschalsatz hat, kann in 2008 die negativen Einkünfte nutzen um seine Einkommensteuerlast zu senken und muss in 2009 nur noch zum reduzierten Steuersatz die Zinserträge versteuern!

Beispiel:

Ein Single mit 130.000 € zu versteuerndem Einkommen kauft Ende 2008 eine Anleihe, die 15.000 € Stückzinsen enthält und Anfang 2009 16.000 € Zinsen ausschüttet (Berechnung inkl. Soli und Kirchensteuer, ohne Gewähr):

Einkommensteuer 2008 auf 130.000 €                      53.455 €

Einkommensteuer 2008 auf 115.000 €                      46.242 €

Ersparnis 2008                                                           7.213 €

Abgeltungsteuer 2009 auf 16.000 €                           -4.478 €

Ersparnis gesamt                                                      2.735 €

Dieses Verfahren ist vom Fiskus so akzeptiert, sofern "unterm Strich" die Zinseinnahmen höher sind als die gezahlten Stückzinsen und Bankspesen. Sofern der Anleihekauf nicht aus Kreditlinien finanziert wird, sollte die Rechnung jedoch aufgehen.

Inwieweit ein solches Modell für Sie sinnvoll ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem steuerlichen Berater.