Am sinnvollsten scheint der Rat, bei einer geplanten "vorweggenommenen Erbfolge" (Schenkung zu Lebzeiten) das Familienwohnheim zurückzubehalten und dafür andere Vermögenswerte zu übertragen. Hintergrund ist die (sofern möglich und sinnvoll) mehrfache Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen, die alle zehn Jahre genutzt werden können.
Ist der "potentielle Erblasser" nicht Eigentümer einer entsprechenden Immobilie, bietet sich unter Umständen eine Umschichtung von Kapitalvermögen oder anderen Werten in ein Familienwohnheim an. Hierdurch könnten im Erbfall Vermögenswerte steuerfrei vererbt werden.
Wichtig ist hierbei, dass es – nach aktueller Deutung des Gesetzesentwurfes – keine Betragsgrenze gibt. So kann eine 10 Mio.-Euro-Villa vollständig steuerbefreit sein, wenn alle weiteren Voraussetzungen zutreffen. Es gibt (bislang) keinen Höchstbetrag, keine Angemessenheitsprüfung und keine Mindestfrist zwischen Anschaffung und Übergang.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten und genau zu überprüfen.
Vor einer Umsetzung sollten Sie ihre steuerlichen und rechtlichen Berater konsultieren. Oder Sie beauftragen einen Nachlassplaner ("Estate Planner"), der den gesamten Prozess begleitet, moderiert und die wichtigen Aspekte der finanziell-wirtschaftlichen Auswirkungen für Sie analysiert und optimiert.