Finanzgericht: Aktuelle Urteile ungünstig für Steuerzahler

Der aktuelle Trend der Urteile des Finanzgerichts geht zu Ungunsten der Steuerzahler. Nur ein Beispiel ist die Gebühr für eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes. Die Klage gegen einen solchen Gebührenbescheid wurde zurückgewiesen, mit der Begründung, dass es sich bei der Auskunft um eine "individuelle Dienstleistung" handelt.

Und für eine solche individuelle Dienstleistung gebe es für eine Gebühr auch eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung, so das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 1 K 46/07). Eine Revision beim Bundesfinanzhof ist jedoch zugelassen.

Auch die zweifache Belastung von Baukosten mit sowohl Umsatz- als auch Grunderwerbssteuer stand zur Diskussion. Und wieder wurde zum Nachteil des Steuerzahlers entschieden.

Das Finanzgericht Niedersachsen hielt die Doppelbeslastung zwar für nicht rechtmäßig (Brief 17/08), das Finanzgericht Münster entschied jedoch gegenteilig (Az. 8 K 4414/05 GrE).

Es gebe einen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskauf und dem nachfolgenden Vertrag zur Bebauung, deswegen müsse auf die Gebäudeherstellungskosten Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Dies stimme auch mit EU-Recht überein, so das Finanzgericht Münster.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich der Steuererleichterungen für schwere Geländewagen angenommen – und sie gestrichen (Az. II R 62/07). Außerdem sei die rückwirkende Änderung verfassungskonform. Auch zum Thema Autos entschied der BFH, dass Spekulationsverluste aus dem Verkauf privater Jahreswagen unter Spekulationsgeschäfte fallen (Az. IX R 29/06).

Ein Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung ist zu erwarten, so dass sich der Rechtsweg wohl nicht vermeiden lassen wird, wenn man diese Spekulationsgeschäfte geltend machen will.