Die KFZ-Kosten absetzen: So funktioniert es

Spätestens dann, wenn Sie Ihr erstes eigenes Auto fahren, wissen Sie: Autofahren ist teuer. Glücklicherweise können Sie von der Steuer die KFZ-Kosten absetzen, wenn Sie arbeiten und Ihre jährliche Steuererklärung abgeben. Das kann in einzelnen Fällen mehr als 1.000 Euro an Erleichterungen für Sie bringen! Wir zeigen Ihnen hier, wie Ihnen das gelingt.

Sie können Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen, ebenso Ihre Insassen-Unfallversicherung, wenn Sie eine solche haben. Wenn Sie täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren, können Sie von der Pendlerpauschale profitieren, mit der unser Staat jeden unterstützt, der berufstätig ist.

Rechnungen für das Auto werden fällig

Wenn Sie endlich Ihr erstes eigenes Auto erworben haben, damit Sie pünktlich zur Arbeit kommen, werden zunächst einige Rechnungen fällig. Dazu gehören die KFZ-Steuer und die Haftpflichtversicherung, die Sie immer bezahlen müssen, weil diese Pflicht sind. Ist das Auto schon etwas älter, sollten Sie eventuelle Schäden am eigenen Auto wenigstens mit einer Teilkasko absichern.

Für ein neueres Fahrzeug sollten Sie dagegen eine Vollkaskoversicherung abschließen. Wollen Sie gelegentlich Kollegen mit zur Arbeit nehmen, damit Sie Ihre Benzinkosten niedriger halten können, sollten Sie über eine Zusatzversicherung für die Insassen nachdenken. Schnell kommen mehrere Hundert Euro jährlich für ein Auto zusammen. Da ist es hilfreich, wenn Sie die KFZ-Kosten absetzen können.

KFZ-Kosten absetzen: Diese Kosten werden anerkannt

Wie jeder andere Autobesitzer können auch Sie ganz konkret zwei Beiträge der KFZ-Kosten absetzen: Das ist zum einen die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und zum anderen die Insassen-Unfallversicherung, wenn Sie eine solche Police abgeschlossen haben. Der wichtigste Posten beim Steuersparen ist für Sie allerdings die Pendlerpauschale. Wenn Sie mit dem Auto täglich zur Arbeit fahren, dürfen Sie die gesetzliche Pendlerpauschale für sich in Anspruch nehmen.

Das heißt: Für jeden Kilometer, den Sie täglich zur Arbeit fahren, bekommen Sie für eine Fahrtstrecke 30 Cent vom Staat als Steuervergünstigung. Beträgt beispielsweise Ihre tägliche Fahrtstrecke einfach 40 Kilometer (ohne die Rückfahrt), dann wird die Pendlerpauschale bei 220 Arbeitstagen im Jahr wie folgt berechnet:

40 Kilometer einfache Fahrt mal 220 Arbeitstage mal 30 Cent Pendlerpauschale sind insgesamt: 2.640 Euro, auf die keine Steuer zu zahlen ist, beziehungsweise für die Sie die bereits gezahlte Steuer zurückerstattet bekommen.

Damit werden Sie – wenn Sie berufstätig sind – vom Staat gut unterstützt. In dieser Pendlerpauschale sind nicht nur die Kosten für das Benzin, sondern auch für Reparaturen, neue Reifen oder den TÜV enthalten.

Auch Unfallkosten lassen sich von der Steuer absetzen

Gerade im stressigen Berufsverkehr kann schnell ein Unfall passieren: Bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück nach Hause lassen sich ebenfalls die dabei entstandenen KFZ-Kosten absetzen. Die entsprechende Bedingung dabei ist: Sie müssen die bei diesem Unfall anfallenden Kosten für die Reparatur Ihres Autos tatsächlich selbst zahlen und der Unfall ist passiert, während Sie auf dem Weg zur Arbeit oder zurück unterwegs waren.

Auch bei unterschiedlichen Verkehrsmitteln die KFZ-Kosten absetzen

Wenn Sie als Berufspendler täglich zur Arbeit fahren und dabei zwei unterschiedliche Verkehrsmittel benutzen, können Sie ebenfalls die dabei anfallenden KFZ-Kosten absetzen. Das gilt beispielsweise, wenn Sie mit Ihrem Fahrrad erst zum Bahnhof und weiter mit dem Zug zum Arbeitsplatz fahren.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel
Kfz-Reparaturen von der Steuer absetzen