Bundesfinanzhof: Ausbildungskosten lassen sich sammeln

Berufliche Aufwendungen sind – grundsätzlich unbegrenzt – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuermindernd absetzbar. Der Abzug ist ein Grundpfeiler des deutschen Steuerrechts, der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit zwei wichtigen Urteilen zum Abzug von Ausbildungskosten (Az. VI R 38/10 und VI R 7/10) hat der Bundesfinanzhof neue Steuersparchancen geschaffen.

Für nicht erwerbsbedingte, also private  Aufwendungen gilt der steuermindernde Abzug nicht. Nur einzelne Sonderregeln, eben Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder das steuerfrei zu verbleibende Existenzminimum schaffen Ausnahmen. Bei den unterschiedlichen Auswirkungen auf die Steuerbelastung ist folglich Streit über die Grenze zwischen beruflich und privat vorprogrammiert. Ein Zankapfel zwischen Fiskus und Steuerzahler sind seit Langem die Ausbildungskosten.

Die Urteile des Bundesfinanzhofs
Der Steuerzahler hat gute Gründe, die Ausbildungskosten der beruflichen Sphäre zuzuordnen. Schließlich ist – zumindest immer noch für die meisten – die Ausbildung kein Hobby, sondern dient dem Ziel des Gelderwerbs. Das sah der Fiskus anders und ließ zunächst nur Bildungskosten zu, wenn der betreffende Beruf bereits ausgeübt wurde – reine Fortbildungskosten also.

Das mag noch verständlich gewesen sein in Zeiten, in denen üblicherweise lebenslang derselbe Beruf ausgeübt wurde. Diese sind jedoch lange vorbei und viele Steuerzahler kommen nicht umhin, sich beruflich neu zu orientieren. Diese Kosten sollen privat veranlasst sein? Nein, entschied der Bundesfinanzhof und ließ bereits 2002 für Umschulungskosten den Werbungskostenabzug zu.

"Das gilt aber nicht für eine Höherqualifizierung wie ein Studium", protestierte der Fiskus. Warum eigentlich nicht, fragten sich die Steuerzahler erneut und bekamen abermals Recht. Auch ein berufsbegleitendes Studium ist beruflich veranlasst – wie der Name bereits sagt – und die Kosten sind Werbungskosten, entschied der BFH ebenfalls. Der Fiskus protestierte erneut und spannte den Gesetzgeber vor seinen Karren. Wie immer wieder bei missliebigen Entscheidungen wird eben das Gesetz geändert.